Wer muss zahlen?
Schadensersatz: Was passiert, wenn Pflegepersonal privates Eigentum von Patienten zerstört?
Es liegt in der Natur der Sache, dass gerade im Bereich der häuslichen Versorgung das Pflege- und Betreuungspersonal in den unmittelbaren Kontakt mit dem Privatbereich der Patientin bzw. des Patienten gelangt. Kommt es im Zuge der Versorgungsleistung zu einer Beschädigung von patienteneigenen Gegenständen durch das Personal, stellt sich unweigerlich die Frage, ob dieses persönlich zur Leistung des Schadensersatzes herangezogen werden kann.