Psychiatrische Behandlung
Patientenverfügung schützt nicht immer vor Einweisung
Wenn eine Person eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, darf sie trotz gegenteiliger Patientenverfügung eingewiesen und psychiatrisch behandelt werden. Das entschied das Landgericht Osnabrück. Der Beschwerdeführer hatte die Online-Vorlage einer Initiative verwendet, die sich gegen Zwangsbehandlungen wendet.