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Prof. Dr. Med. Helmut Frohn­ho­fen im Video­in­ter­view „Wir müssen den Sturz von Patien­ten anders denken!“
„Wir müssen den Sturz von Patien­ten anders denken“, erklärt Dr. Frohn­ho­fen, der analy­siert hat, welche Patien­ten am häufigs­ten stürzen oder einem erhöh­ten Sturz­ri­siko ausge­setzt sind. Auch recht­lich betrach­tet sind Stürze von Pflege­be­dürf­ti­gen oder Patien­ten ein großes Haftungs­ri­siko, bzw. Haftungs­fal­len für die behand­len­den Pfleger und Pflege­ein­rich­tung. Sehen Sie selbst.




Praxis­tipp Nutzen einer Gefähr­dungs­an­zeige
Aufgrund fehlen­den Perso­nals kann es passie­ren, dass die erfor­der­li­chen Mobili­sa­ti­ons­maß­nah­men im Rahmen der Dekubi­tus­pro­phy­laxe nicht mehr ausrei­chend durch­ge­führt werden können. Inwie­fern kann in so einem Fall ein Hinweis per Gefähr­dungs­an­zeige von Nutzen sein und warum sollte ein Vermerk in der Pflege­do­ku­men­ta­tion vermie­den werden?


Exper­ten­stan­dard Dekubi­tus­pro­phy­laxe Empfeh­lung schützt nicht vor haftungs­recht­li­cher Konse­quenz
Der Begriff Dekubi­tus bezeich­net eine lokale Schädi­gung der Haut und des darun­ter­lie­gen­den Gewebes, ausge­löst durch längere Druck­be­las­tung und dadurch gestörte Durch­blu­tung der Haut. Ein Dekubi­tus ist eine chroni­sche Wunde, welche vor allem bei Patien­ten oder Bewoh­nern mit einge­schränk­ter Beweg­lich­keit auftritt. Da Dekubi­tus die Gesund­heit und die Lebens­qua­li­tät der Betrof­fe­nen deutlich vermin­dert, muss dafür gesorgt werden, dass diese gar nicht erst entste­hen.