Rechtstalk (Teil 4)
Wie verhalte ich mich bei einem Pflegefehler?
Unterläuft einer Pflegekraft doch mal ein Fehler, so wird im Klagefall meistens die Gesundheitseinrichtung zur Entschädigung herangezogen. Lediglich bei einer Patiententötung durch einen Behandlungsfehler kann es sein, dass die Pflegekraft hierfür einstehen muss. Rechtsanwalt Prof. Dr. Großkopf gibt dahingehend Tipps, wie man sich in einer solchen Situation bestenfalls verhalten sollte.