Intensivpflege von Frühgeborenen
G‑BA regelt Maßnahmen bei Abweichen von Personalvorgaben
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) hat die Schritte und Maßnahmen geregelt, die greifen, wenn Perinatalzentren die Personalvorgaben für die Intensivpflege von Frühgeborenen nicht erfüllen. Einen entsprechenden Beschluss zur Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) hat der G‑BA am Donnerstag in Berlin gefasst.