Bundesarbeitsgericht hat entschieden
Ausländische Pflegekräfte haben Anspruch auf Mindestlohn
Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt, dass ausländische Pflegekräfte, die in Deutschland arbeiten, Anspruch auf den Mindestlohn haben. Dies wurde im Laufe eines Urteils zur Klage einer bulgarischen Pflegekraft festgestellt.