Kündigung wegen Unpünktlichkeit
Aller schlechten Dinge sind drei
Die Bahn verpasst, den Wecker überhört, im Stau gestanden – die Gründe für verspätetes Erscheinen am Arbeitsplatz sind vielfältig und nicht immer den Mitarbeitenden anzulasten. Aber ab wann darf der Arbeitgeber die Reißleine ziehen und reicht eine vorherige Abmahnung aus? Ein Fall aus der Pflege …