Sozialgericht München
Versäumnis der Krankenkasse: Anspruch auf Krankengeld
Grundsätzlich obliegt es dem Versicherten, bei Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse rechtzeitig zu informieren, um den Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld kenntlich zu machen. Allerdings wird der Anspruch nicht aufgehoben, wenn die Krankenkasse die Krankmeldung durch Eigenverschulden erst nach der Frist erhält. Dies ergab die jüngste Rechtssprechung des SG München.