OLG Naumburg
Sturz einer adipösen Patientin von einer Behandlungsliege
Das seitliche Wegrutschen einer Liege, wenn sich der Patient oder die Patientin beim Aufstehen mit einer Hand auf sie aufstützt, begründet eine Haftung, wenn die Liege entweder nicht richtig arretiert oder nicht sicher gestellt ist. Steht der Patient oder die Patientin entgegen einer Anweisung der Pflegekraft alleine auf, begründet dies sein Mitverschulden (hier: von 50 Prozent).