Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil: Krankenversicherung muss die Kosten für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis nicht tragen
Ein an der Glasknochenkrankheit erkrankter Mann verlangt von seiner privaten Krankenversicherung die Kostenübernahme für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis, welchen er zur Behandlung seiner Schmerzen nutzt. Die Krankenversicherung lehnt dies ab. Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in diesem Fall geurteilt.