Korruptionsfall um Hilfsmittel
Zweieinhalb Jahre Haft wegen Deal zwischen Ärztin und Sanitätshaus
Die Ärztin, Inhaberin einer Praxis für Phlebologie, lotste ihre Patienten für den Kauf von Kompressionsstrümpfen gezielt zu einem Sanitätshaus, mit dem sie gemeinsame Sache machte: Zehn Prozent des so generierten Umsatzes flossen als „Provision“ vom Sanitätshaus an die Ärztin zurück – und auch sonst waren die Partner eng verbunden: Beratungstermine des Sanitätshaus-Teams fanden beispielsweise in der Praxis selbst statt. Der BGH bestätigte das Urteil zu zweieinhalb Jahren Haft gegen die Ärztin.