Arbeitsgericht Offenburg
Fixierung auf der Intensivstation wegen Eigengefährdung!
Fixierung im Fokus: Ein Patient, der auf der Intensivstation eines Klinikums liegt und an den Folgen eines schweren offenen Schädel-Hirn-Traumas leidet, zeitweise delirant ist und daher keine ausreichende Krankheitseinsicht hat, kann zur Abwendung einer gegenwärtigen erheblichen Selbstgefährdung ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers zeitweise einer Fixierung unterzogen werden, weil der Schutzbedarf in Bezug auf die zeitweise Fixierung des Betroffenen offensichtlich ist.