Übernahme oder nicht?
Bei Insolvenz: Träger- oder Inhaberwechsel heißt nicht automatisch Kündigung
Eine medizinische Einrichtung wechselt ihren Träger oder Eigentümer – hat dies Folgen für die Arbeitsverhältnisse des dort beschäftigten Personals? Dem Grundsatz her nicht, denn der neue Inhaber übernimmt automatisch die bestehenden Arbeitsverhältnisse. Zu beachten gibt es für Beschäftigte allerdings dann etwas, wenn der übernommene Betrieb insolvent ist.