AnzeigeRechtssicherheit in der Patientenversorgung
G‑BA ändert wesentliche Richtlinien aufgrund der COVID-19-Pandemie
Vor dem Hintergrund der Herausforderungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) einzelne Richtlinien zur medizinischen Versorgung von gesetzlich Versicherten vorübergehend angepasst. Wir beleuchten heute drei dieser Richtlinien, deren Änderungen unkomplizierte Lösungen bieten sollen, um die fortlaufende medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen.