Aufsichtsamt stellt rechtswidrige Dienstplangestaltung fest
Mehrfache Verstöße gegen gesetzliche Arbeits- und Ruhezeiten
Wer gegen arbeitszeitrechtlichen Regelungen verstößt, indem er gesetzlich festgelegten Arbeits- und Ruhezeiten missachtet, zieht vor Gericht den Kürzeren.