Urteil des BGH
Johannitern wird grober Behandlungsfehler vorgeworfen
Dem Hausnotruf Joahnniter-Unfall-Hilfe droht erstmals der Vorwurf eines groben Behandlungsfehlers, da kein ausgebildetes Personal zu einem Patienten geschickt wurde, als dieser den Notrufknopf betätigte. Der Patient hätte einen Rettungswagen mit qualifiziertem Rettungspersonal benötigt, man ließ ihn jedoch ohne ärztliche Behandlung zurück. Zwei Tage später wurde ein Schlaganfall bei ihm diagnostiziert. Der BGH hat die Beweislast dem Hausnotrufdienst übertragen.