Aus der Rechtsprechung
Arzt muss Patienten nicht nach Klinik-Aufenthalt fragen
Ein Arzt ist nicht verpflichtet, vor einer Arzneimittel-Verordnung seine Patienten zu fragen, ob sich diese gerade in einer stationären Behandlung befinden. Der Arzt ist gegenüber der Krankenkasse – trotz Klinikaufenthalts des Patienten – nicht für verschriebene Medikamente schadensersatzpflichtig.