Anbieter wegen Wettbewerbsverstoß verurteilt
AU-Scheine per Whatsapp – geht das?
Das Landgericht Hamburg hat ein Unternehmen, welches zusammen mit einem Arzt Krankschreibungen per Whatsapp angeboten hat, dazu verurteilt, dies zu unterlassen. Die Ausstellung eines Attests per Ferndiagnose stellt einen Verstoß gegen die ärztlich gebotene Sorgfaltspflicht dar und ist daher rechtswidrig.