Historisches Urteil
Reichsgericht schockiert Mediziner: Warum Ärzte rechtlich auf einer Stufe mit Messerstechern stehen
Ein Urteil des Reichsgerichts von 1894 sorgte seinerzeit für Fassungslosigkeit bei Medizinern – gilt aber noch heute. Seitdem sind Heilbehandlungen, die die körperliche Unversehrtheit der Patienten angreifen, immer auch eine tatbestandliche Körperverletzung. Welcher Fall zu diesem Urteil führte, lesen Sie hier.