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Totschlag durch Unter­las­sen Skandal um die Garan­ten­stel­lung: Hat das Pflege­per­so­nal einen tödli­chen Fehler gemacht?
Die „Garan­ten­stel­lung“ sorgt immer wieder für hitzige Diskus­sio­nen im Pflege­sek­tor. In einem aktuel­len Fall beschul­digt eine Angehö­rige das Pflege­per­so­nal, ihre 96-jährige Großmutter „verhun­gern“ gelas­sen zu haben. Dabei zeigt die Dokumen­ta­tion eindeu­tig, dass die Bewoh­ne­rin wieder­holt Mahlzei­ten und Getränke ablehnte und dies in einer ausführ­li­chen Fallbe­spre­chung thema­ti­siert wurde. Doch wie weit reicht die Verant­wor­tung der Pflege­kräfte wirklich? Und wann macht man sich wegen „Totschlags durch Unter­las­sen“ straf­bar?

Der schmale Grat zwischen Gehor­sam und Verant­wor­tung Wenn die Anord­nung schief­hängt – Was tun bei falschen Anwei­sun­gen im Pflege­all­tag?
Im hochre­gu­lier­ten Gesund­heits­we­sen treffen Pflege­fach­per­so­nen täglich Entschei­dun­gen, die nicht nur prakti­sche, sondern auch recht­li­che Tragweite haben. Ein Problem tritt immer dann auf, wenn die anord­nende Person – sei es im Rahmen der verti­ka­len Arbeits­tei­lung ein Arzt oder im Rahmen der horizon­ta­len Arbeits­tei­lung eine vorge­setzte Pflege­fach­kraft – offen­sicht­lich falsche, unvoll­stän­dige oder riskante Anord­nun­gen ertei­len.


Beihilfe durch Unter­las­sen? 5 Mitar­bei­ter an den Morden von Niels H. betei­ligt!?
Im Fall der mindes­tens 85 Patien­ten­tö­tun­gen durch den ehema­li­gen Kranken­pfle­ger Niels H. hat die Staats­an­walt­schaft Olden­burg mehrere Mitar­bei­ter des Klini­kums beschul­digt, durch das Nicht-Verhin­dern der patien­ten­ge­fähr­den­den Handlun­gen eine Mitschuld an den Morden in Olden­burg und Delmen­horst zu tragen. Das OLG Olden­burg gibt der Anklage jedoch nur in Bezug auf drei Tötun­gen recht. Lesen Sie hier, warum: