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Inter­view Teil 2 Vollmacht­miss­brauch: „Hohe Dunkel­zif­fer an Missbräu­chen in Betreu­ungs­ver­hält­nis­sen“
Missbrauch von Vorsor­ge­voll­mach­ten kommt häufig vor, recht­li­che Konse­quen­zen gibt es nur selten. Die Betrof­fe­nen können sich wegen ihres gesund­heit­li­chen Zustan­des nicht wehren und werden von den Tätern um ihr Vermö­gen gebracht. Hilde­gard Winne­beck ist Anwäl­tin und hat die „Initia­tive gegen Vollmacht­miss­brauch“ gegrün­det. Im zweiten Teil ihres Gesprächs mit der Rechts­de­pe­sche erklärt sie, warum das Rechts­sys­tem in solchen Fällen Lücken aufweist und wie den Tätern doch das Handwerk gelegt werden kann. Das Inter­view führte Chefre­dak­teur Michael Schanz.



Arbeits­ge­richt Offen­burg Fixie­rung auf der Inten­siv­sta­tion wegen Eigen­ge­fähr­dung!
Fixie­rung im Fokus: Ein Patient, der auf der Inten­siv­sta­tion eines Klini­kums liegt und an den Folgen eines schwe­ren offenen Schädel-Hirn-Traumas leidet, zeitweise delirant ist und daher keine ausrei­chende Krank­heits­ein­sicht hat, kann zur Abwen­dung einer gegen­wär­ti­gen erheb­li­chen Selbst­ge­fähr­dung ohne Bestel­lung eines Verfah­rens­pfle­gers zeitweise einer Fixie­rung unter­zo­gen werden, weil der Schutz­be­darf in Bezug auf die zeitweise Fixie­rung des Betrof­fe­nen offen­sicht­lich ist.

Freiheits­ent­zie­hende Maßnahme Fixie­rung: Wann ist eine richter­li­che Geneh­mi­gung voraus­ge­setzt?
Manch­mal muss es schnell gehen: Es gibt Situa­tio­nen, in denen können Patien­ten eine ernste Bedro­hung für das Pflege­per­so­nal darstel­len. In solchen Fällen muss schon mal unver­mit­telt eine Fixie­rung vorge­nom­men werden – auch ohne direkte ärztli­che Anord­nung. Ist das aber erlaubt oder braucht es immer eine richter­li­che Geneh­mi­gung für Fixie­run­gen? Die Antwor­ten gibt es hier.