Landgericht Köln
Sturz einer dementen Patientin in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung
Weitergehende Maßnahmen, als die durch den Expertenstandard Sturzprophylaxe vorgegebenen, sind von einer Pflegeeinrichtung nicht zu veranlassen. In diesem Fall, mit dem sich das Landgericht Köln befasste, war bei der hier betroffenen dementen Patientin eine Fixierung oder das Hochstellen der Bettseitenteile („Bettgitter“) kontraindiziert.