Tödliche Hausgeburt
BGH bestätigt Verurteilung einer Hebamme
Im Jahr 2008 hatte eine Hebamme trotz bestehender Risiken eine Hausgeburt durchgeführt, welche zum Tod des Kindes geführt hatte. Das Landgericht Dortmund hatte sie zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt und ein lebenslängliches Berufsverbot verhängt. Das Urteil wurde nun vom BGH bestätigt.