Kein Schadensersatz vom Arzt
BGH entscheidet über Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung
Das BGH-Urteil im Fall um den Patienten, dessen Leben laut dem anklagenden Sohn sinnlos durch künstliche Ernährung bis zum Tod verlängert wurde, ist mit Spannung erwartet und nun gefällt worden: Der Sohn hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld bekommen, da es sich verbiete, das Leben und auch ein leidensbehaftetes Weiterleben als Schaden anzusehen.