Altem BAG-Urteil widersprochen
Beschluss: Betriebsrat mit Initiativrecht bei Einführung elektronischer Zeiterfassung!
Über das Mittel zur korrekten Arbeitszeitdokumentation gibt es in Deutschland noch kein Gesetz. Es ist daher am Betriebsrat, die Arbeitnehmer vor zu vielen Überstunden zu schützen und sich für angemessene Ruhezeiten einzusetzen. Nach einem jüngeren Beschluss des LAG Hamm erstreckt sich das Mitspracherecht des Betriebsrats hin zu einem Initiativrecht, mit dem der Rat eine technische Arbeitszeiterfassung verlangen kann.