Urteil SG Dresden
Sozialgericht Dresden entschied über Behandlung einer Brustkrebs-Patientin
Die Krankenkasse einer an Brustkrebs erkrankten Patientin sprach ihr die Kostenerstattung für eine Behandlung mit Pertuzumab ab, da nicht feststand, ob die Behandlung zugelassen und sicher wirksam ist. Sie befand sich bereits in einer akut lebensbedrohlichen Situation und stellte einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht Dresden.