Wer trägt die Verantwortung?
Das Dilemma der ärztlichen Anordnung in der Wundversorgung
Die Diskussion über die Reichweite der ärztlichen Anordnung ist ein steter Begleiter in den Arbeitswelten der Wundversorgung. Unabhängig von dem Bestreben nach einer gesetzlichen Aufwertung der pflegefachlichen Verantwortungskreise gilt in der Regelversorgung nach wie vor, dass die Wundtherapien ärztlicherseits festgelegt werden und vom Pflegefachpersonal unter Beachtung der ärztlichen Anordnung umgesetzt werden.