Gastkommentar vom Bochumer Bund
Der nächste Schlag für beruflich Pflegende
Nachdem Mitte Januar bekannt wurde, dass das Arbeitsschutzgesetz in Niedersachsen aufgeweicht wird, soll diese Gesetzesänderung nun auch bundesweit durchgesetzt werden. Wie an verschiedenen Stellen berichtet (Niedersachsen erhöht mögliche Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden, Niedersachsen ermöglicht längere Arbeitszeiten), wurde unter anderem die dortige wöchentliche Obergrenze der Arbeitszeit für „die kritische Infrastruktur” bis April ausgesetzt.