Entscheidung zu Nachtarbeitszuschlag
Arbeitgeber verweigert zu Unrecht den Nachtarbeitszuschlag
Manche mögen ihn, manche mögen ihn nicht – den Nachtdienst. Für viele Pflegekräfte – gleich, ob sie im Krankenhaus oder Pflegeheim beschäftigt sind – ist er jedoch ein „Muss“. Nachtarbeit ist Vollarbeit. Zu ihrer Leistung kann die Pflegekraft bei Bedarf verpflichtet werden. Trostpflaster bieten die Nachtarbeitszuschläge. Ärgerlich wird es allerdings, wenn der Arbeitgeber die Zahlung der Nachtarbeitszuschläge verweigert, bzw. den Nachtarbeitszuschlag nicht in der rechtmäßigen Höhe auszahlt.