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Alle Beiträge mit dem Schlagwort: HKP-Richtlinie




Auch für die Wundver­sor­gung 5 Fakten zur HKP-Richt­­li­­nie
Die Häusli­che Kranken­pflege-Richt­li­nie (HKP-Richt­li­nie) gestal­tet die Dreiecks­be­zie­hung zwischen Pflege­be­dürf­ti­gen, den ärztli­chen und pflege­ri­schen Leistungs­er­brin­gern und den Sozial­ver­si­che­rungs­trä­gern. Wichtig ist, dass die HKP-Richt­li­nie im ambulan­ten Bereich zur Anwen­dung gelangt. Zu berück­sich­ti­gen ist, dass die sozial­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Quali­täts­pa­ra­me­ter auch Relevanz in den statio­nä­ren Sekto­ren entfal­ten können. Unsere 5 Fakten.

E‑Learning als Lösungs­vor­schlag Die Wundver­sor­gung unter Rezer­­ti­­fi­­zie­rungs-Druck
Die Novelle der HKP-Richt­li­nie hat die Relevanz der forma­len Anfor­de­run­gen an Weiter­bil­dungs­ak­ti­vi­tä­ten im Versor­gungs­be­reich „Wunde“ erhöht. Die Vergabe von quali­fi­zier­ten Nachwei­sen für die Teilnahme an Fort- und Weiter­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen ist seither vor allem für die Inter­es­sen­ten an den „spezia­li­sier­ten Tätig­kei­ten in der Wundver­sor­gung“ eine Teilnahme-Grund­be­din­gung.