Frei ist, wer selbst bestimmt!
Keine Abgaben für selbstständig tätige Nachtwache?
Wer selbstständig – auch im Nachtdienst tätig – ist, Arbeitszeit, ‑platz und ‑gestaltung selbst bestimmt und keinen Einzelweisungen unterliegt, der fällt auch nicht in die sozialversicherungspflichtigen Berufsgruppen, wie ein Gerichtsurteil über eine freie Pflegekraft aufdeckt.