Eskalierender Toilettengang
Pflegerin hat kein Recht mehr auf Berufsbezeichnung „Krankenschwester“
Schwere Verletzungen der Berufspflichten können nicht nur zur Kündigung führen. Auch die aufgrund einer Ausbildung erworbene Berufsbezeichnung steht auf dem Spiel, wie eine Klägerin vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig im Juni diesen Jahres am eigenen Leib erfahren musste. Ihr war vorgeworfen worden, das Selbstbestimmungsrecht von Patienten missachtet und Gewalt angewandt zu haben.