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Alle Beiträge in der Rubrik: Recht

AnzeigeAufga­ben­mi­gra­tion Delega­tion & Co. – Kleine Fehler, teure Folgen
Die Delega­tion ärztli­cher Aufga­ben auf nicht­ärzt­li­ches Perso­nal hat sich als ein vielver­spre­chen­der Ansatz zur Effizi­enz­stei­ge­rung in Arztpra­xen etabliert. Angesichts steigen­der Patien­ten­zah­len und des wachsen­den Fachkräf­te­man­gels erscheint die dauer­hafte Entlas­tung der Ärzte durch die Übertra­gung quali­fi­zier­ter medizi­ni­scher Aufga­ben auf Pflege­fach­per­so­nal unabding­bar. Doch Effizi­enz darf nicht auf Kosten der Sorgfalt gehen. Kleine Fehler in der Aufga­ben­ver­tei­lung können schwer­wie­gende Konse­quen­zen haben – sowohl medizi­nisch als auch juris­tisch.

Darf sie das? Überstun­den geleis­tet, doch die Chefin will nicht bezah­len
Eine Pflege­dienst­lei­te­rin leistet Überstun­den, die sie sich selbst aufer­legt hat. Für die zusätz­li­che Arbeit möchte sie von ihrer Chefin einen entspre­chen­den Ausgleich erhal­ten. Doch die ist damit überhaupt nicht einver­stan­den und glaubt nicht, dass ihre Mitar­bei­te­rin überhaupt so viel mehr gearbei­tet haben kann – der Fall landet vor Gericht. Wie Überstun­den dokumen­tiert werden müssen, damit keine Zweifel aufkom­men, zeigt dieses Urteil.

Ist die Umklei­de­zeit vergü­tungs­pflich­tige Arbeits­zeit? Unbezahlte Umklei­de­zeit: Pflege­kraft kämpft für ihr Recht!
Die Frage, ob die Umklei­de­zeit einer Pflege­kraft zur vergü­tungs­pflich­ti­gen Arbeits­zeit gehört, ist ein zentra­les Thema im Arbeits­recht. Insbe­son­dere in Berufen mit vorge­schrie­be­ner Dienst­klei­dung stellt sich die Frage, ob das An- und Ablegen der Arbeits­klei­dung zur Arbeits­zeit zählt und somit zu vergü­ten ist. Ein Urteil des Bundes­ar­beits­ge­richts (BAG) vom 06.09.2017 (5 AZR 382/16) hat diese Frage aufge­grif­fen und eine wegwei­sende Entschei­dung getrof­fen.



Gefahr erkannt – Gefahr gebannt Mögli­che Haftungs­fra­gen bei der Erwach­se­nen­bil­dung mit demen­zi­ell erkrank­ten Perso­nen
Haftungs­fra­gen stehen oft im Mittel­punkt, wenn Bildungs­ein­rich­tun­gen Angebote für demen­zi­ell erkrankte Menschen unter­brei­ten. Obwohl Erwach­sene grund­sätz­lich als eigen­ver­ant­wort­lich gelten, können bei kogni­ti­ven Einschrän­kun­gen wie einer Demenz­er­kran­kung beson­dere Sorgfalts­pflich­ten entste­hen – sowohl für die Bildungs­ein­rich­tung selbst als auch für Dozen­ten und Gesund­heits­ein­rich­tun­gen, welche die demen­zi­ell erkrank­ten Perso­nen zu den Fortbil­dungs­ver­an­stal­tun­gen entsen­den.



Totschlag durch Unter­las­sen Skandal um die Garan­ten­stel­lung: Hat das Pflege­per­so­nal einen tödli­chen Fehler gemacht?
Die „Garan­ten­stel­lung“ sorgt immer wieder für hitzige Diskus­sio­nen im Pflege­sek­tor. In einem aktuel­len Fall beschul­digt eine Angehö­rige das Pflege­per­so­nal, ihre 96-jährige Großmutter „verhun­gern“ gelas­sen zu haben. Dabei zeigt die Dokumen­ta­tion eindeu­tig, dass die Bewoh­ne­rin wieder­holt Mahlzei­ten und Getränke ablehnte und dies in einer ausführ­li­chen Fallbe­spre­chung thema­ti­siert wurde. Doch wie weit reicht die Verant­wor­tung der Pflege­kräfte wirklich? Und wann macht man sich wegen „Totschlags durch Unter­las­sen“ straf­bar?