Rund um den „blauen Dunst” und mögliche Alternativen hierzu drehte sich eine Begleitveranstaltung zum Interdisziplinären WundCongress (IWC) im November 2019 in den Kölner Sartory-Sälen: Das Medical Data Institute (MDI) hatte hierzu in die urige „Kajüte“, in der bereits Konrad Adenauer seine Zigarette geraucht hat, im Untergeschoss des Veranstaltungszentrums eingeladen.
Wenn Herz- oder Gefäßbeschwerden vorlägen, sei ein Rauchstopp unabdingbar, weiß Dr. Christoph Nielen, internistischer Angiologe aus Mönchengladbach. „Wenn sonst keine Maßnahmen greifen, empfehlen wir den Patienten, möglichst schnell das Rauchen bleiben zu lassen.” Neben Nikotin-Lutschtabletten, ‑pflastern und ‑kaugummis kämen dabei immer häufiger E‑Zigaretten als Mittel der Wahl zum Einsatz. „Mit ihnen lässt sich der Ritus des Rauchens fortsetzen, ohne dabei die gefährlichen Zusatzstoffe zu inhalieren.” Denn von diesen gehe die Gefahr aus, nicht primär durch das Nikotin. Prof. Dr. Knut Kröger, der die gefäßmedizinische Abteilung am Helios-Klinikum Krefeld leitet, lenkte den Blick auch auf das Rauchverhalten des Einrichtungspersonals: Wenn dieses nicht rauche, werde der Wille von Patienten gestärkt. „Die Pflege hat eine große Möglichkeit, eine Vorbildfunktion gegenüber dem Patienten zu haben, weil sie viel näher am Patienten dran ist als die Ärzte.”
Passend dazu hielt Rechtsanwalt Hubert Klein einen Vortrag über die Rechtsproblematik des Rauchens am Arbeitsplatz: Man habe es zu tun mit einem Kampf zwischen dem Gewohnheitsrecht der Raucher gegenüber Schutzbedürfnissen sowie der pausentechnischen „Gleichbehandlung” der Nichtraucher, jedoch sprächen die arbeits- und gesundheitsrechtlichen Regelungen eine klare Sprache, weiß Klein. „Es steht Arbeitgebern aus ihrem Weisungsrecht und aus ihren gesetzlichen Verpflichtungen heraus zu, für Rauchverbote zu sorgen. Arbeitnehmer können sich nicht auf betriebliche Übung und Gewohnheitsrechte berufen.”