Ein Behandlungsfehler stellt für alle Beteiligten eine schwierige Situation dar
Dem Vorwurf, einen Behand­lungs­feh­ler verübt zu haben, sollte in richti­ger Weise begeg­net werden. Bild: Katar­zyna Bialasiewicz/Dreamstime.com

Rechts­an­wäl­tin Ute Ulsper­ger, Leite­rin Heilwe­sen-Haftpflicht-Schaden der HDI Versi­che­rung AG, hat nachfol­gend einige Hinweise für Ärzte zusam­men­ge­stellt, wie sie sich im Falle des Vorwurfs eines Behand­lungs­feh­ler am besten verhal­ten:

Was ist zu tun, wenn eine unerwünschte Behand­lungs­folge eintritt?

Vertrauen ist die Grund­lage für ein positi­ves Arzt-Patien­ten-Verhält­nis. Deshalb sollte der Patient in die Behand­lung einbe­zo­gen, das heißt, die Behand­lung, aber auch deren Ergeb­nisse mit ihm erörtert werden. Dies gilt insbe­son­dere auch dann, wenn eine unerwünschte Behand­lungs­folge eintritt. Aus dem Behand­lungs­ver­hält­nis schul­den Sie dem Patien­ten eine standard­ge­mäße Behand­lung, nicht aber einen Behand­lungs­er­folg. Der Eintritt einer unerwünsch­ten Behand­lungs­folge zieht nicht grund­sätz­lich eine Haftung nach sich.

In Zweifels­fäl­len sollten Sie sich mit den Juris­ten unserer Schaden­ab­tei­lung beraten und abstim­men und nicht vorei­lig gegen Sie erhobene Schadens­er­satz­an­sprü­che anerken­nen.

Was ist zu tun, wenn sich ein Patient, dessen Anwalt oder eine Kranken­kasse mit Ansprü­chen an Sie wendet?

  • Infor­mie­ren Sie uns umgehend. Zögern Sie nicht, auch wenn es eine rein vorsorg­li­che Meldung ist.
  • Senden Sie uns ggf. eine ausführ­li­che Stellung­nahme zu dem erhobe­nen Behand­lungs­feh­ler­vor­wurf sowie sämtli­che relevan­ten Patien­ten­un­ter­la­gen in Kopie.
  • Denken Sie auch an die Schwei­ge­pflich­tent­bin­dungs­er­klä­rung. Wenn Sie aufge­for­dert werden, Behand­lungs­un­ter­la­gen heraus­zu­ge­ben, sind Sie verpflich­tet, diese gegen Erstat­tung der Kopier­kos­ten zur Verfü­gung zu stellen. Sofern Dritte die Kranken­do­ku­men­ta­tion anfor­dern, muss jedoch der Patient zuvor eine Schwei­ge­pflich­tent­bin­dung oder aber eine entspre­chende Vollmacht erklärt haben. Diese sollten aus Beweis­grün­den in schrift­li­cher Form vorlie­gen. Origi­nale wie auch bildge­ben­des Befund­ma­te­rial sollten Sie grund­sätz­lich in Ihrem Besitz halten und ausschließ­lich in Kopie weiter­lei­ten.
  • Erken­nen Sie keine Schadens­er­satz­an­sprü­che an. Die Bewer­tung der schwie­ri­gen Haftungs­si­tua­tion gehört in fachkom­pe­tente Hände und sollte detail­liert geprüft werden. Die Schaden­be­ar­bei­tung in unserem Hause erfolgt durch quali­fi­zierte Juris­ten unter Hinzu­zie­hung versier­ter medizi­ni­scher Gutach­ter.

Was ist zu tun, wenn die Schlich­tungs­stelle auf Sie zukommt?

  • Infor­mie­ren Sie uns umgehend.
  • Geben Sie der Schlich­tungs­stelle oder der Gutach­ter­kom­mis­sion keine Stellung­nahme ohne Rückspra­che mit uns.
  • Sagen Sie keine Kosten­über­nahme zu, ohne diese mit uns abgestimmt zu haben.

Was ist zu tun, wenn Ihnen gericht­li­cher Schrift­ver­kehr (zum Beispiel Klage­schrift, Beweis­si­che­rungs- oder Prozess­kos­ten­hil­fe­an­trag) zugestellt wird?

  • Infor­mie­ren Sie uns umgehend und leiten Sie uns alle Ihnen zu diesem Vorgang vorlie­gen­den Unter­la­gen zu.
  • Verpflich­ten Sie keines­falls ohne Rückspra­che mit uns einen Rechts­an­walt. Wir werden für Sie alle erfor­der­li­chen Schritte in die Wege leiten. In Fällen unver­meid­li­cher gericht­li­cher Ausein­an­der­set­zun­gen arbei­ten wir seit Jahren erfolg­reich mit ausge­such­ten auf das Medizin­recht spezia­li­sier­ten Rechts­an­wäl­ten zusam­men. Hierdurch wird eine bestmög­li­che Vertre­tung Ihrer Inter­es­sen gewähr­leis­tet.

Zu Ihrer Sicher­heit und um Ihren Versi­che­rungs­schutz nicht zu gefähr­den, bitten wir um Beach­tung der vorge­nann­ten Hinweise. Bitte beden­ken Sie auch, dass die Abwehr unberech­tig­ter Ansprü­che zu den Leistun­gen Ihres Versi­che­rungs­ver­trags bei HDI gehört. Mit Ihrer Hilfe, Mitar­beit und recht­zei­ti­ger Infor­ma­tion sichern Sie sich die bestmög­li­che Beglei­tung in einem Schaden­fall.