Ausschnitt aus dem Live-Stream mit den Rechtsanwälten Prof. Dr. Volker Großkopf und Hubert Klein, in dem rechtliche Fragen von Fachkräften aus dem Gesundheitswesen in Zusammenhang mit der derzeitigen Corona-Krise gestellt wurden.
Wie kann ich mich als Pflegekraft bei einer Unterbesetzung rechtlich absichern? Der Frage geht folgender Sachverhalt voraus: Für circa zwölf Patienten in der Intensivpflege stehen lediglich drei Krankenpflegekräfte zur Verfügung. Es stellt sich daher die Frage, wie sich das Personal rechtlich absichern kann, sollten bestimmte Maßnahmen aufgrund des Personaldefizits nicht vorgenommen werden können.
In einem solchen Fall ist es ratsam, eine Gefährdungsanzeige zu stellen, also den Arbeitgeber auf die potenzielle Gefährdung der Patienten, in diesem Fall durch die Unterbesetzung, hinzuweisen.
Prof. Großkopf rät jedoch dringend davon ab, eine solche Unterbesetzung zusätzlich in der Patientenakte zu vermerken. Im Falle eines Schadens würde der Patient ansonsten auf die in der Akte vermerkten Personalmängel und die damit einhergehende Fehlversorgung Bezug nehmen. Dies spräche im Rechtsverfahren dann für den Kläger und gegen die Einrichtung, die ihre Versorgungspflicht nicht adäquat erfüllen konnte.
Wichtig: Liegt, wie in diesem Fall, eine Unterbesetzung vor, so ist es weniger ratsam, die Umstände in einer Überlastungsanzeige zu dokumentieren. Diese stellt nämlich nur das subjektive Überlastungsempfinden der Pflegekraft dar und dokumentiert nicht objektiv die Umstände, die einer ordnungsgemäßen Versorgung entegegenstehen. Dies und noch vieles mehr zur Gefährdungsanzeige hat Prof. Dr. Großkopf auch in diesem Interview erläutert.