Ausschnitt aus dem Live-Stream mit den Rechts­an­wäl­ten Prof. Dr. Volker Großkopf und Hubert Klein, in dem recht­li­che Fragen von Fachkräf­ten aus dem Gesund­heits­we­sen in Zusam­men­hang mit der derzei­ti­gen Corona-Krise gestellt wurden.

Wie kann ich mich als Pflege­kraft bei einer Unter­be­set­zung recht­lich absichern? Der Frage geht folgen­der Sachver­halt voraus: Für circa zwölf Patien­ten in der Inten­siv­pflege stehen ledig­lich drei Kranken­pfle­ge­kräfte zur Verfü­gung. Es stellt sich daher die Frage, wie sich das Perso­nal recht­lich absichern kann, sollten bestimmte Maßnah­men aufgrund des Perso­nal­de­fi­zits nicht vorge­nom­men werden können.
In einem solchen Fall ist es ratsam, eine Gefähr­dungs­an­zeige zu stellen, also den Arbeit­ge­ber auf die poten­zi­elle Gefähr­dung der Patien­ten, in diesem Fall durch die Unter­be­set­zung, hinzu­wei­sen.

Prof. Großkopf rät jedoch dringend davon ab, eine solche Unter­be­set­zung zusätz­lich in der Patien­ten­akte zu vermer­ken. Im Falle eines Schadens würde der Patient ansons­ten auf die in der Akte vermerk­ten Perso­nal­män­gel und die damit einher­ge­hende Fehlver­sor­gung Bezug nehmen. Dies spräche im Rechts­ver­fah­ren dann für den Kläger und gegen die Einrich­tung, die ihre Versor­gungs­pflicht nicht adäquat erfül­len konnte.

Wichtig: Liegt, wie in diesem Fall, eine Unter­be­set­zung vor, so ist es weniger ratsam, die Umstände in einer Überlas­tungs­an­zeige zu dokumen­tie­ren. Diese stellt nämlich nur das subjek­tive Überlas­tungs­emp­fin­den der Pflege­kraft dar und dokumen­tiert nicht objek­tiv die Umstände, die einer ordnungs­ge­mä­ßen Versor­gung entege­gen­ste­hen. Dies und noch vieles mehr zur Gefähr­dungs­an­zeige hat Prof. Dr. Großkopf auch in diesem Inter­view erläu­tert.