Prof. Dr. Peter Oberender hinterfragte die Auswirkungen der Gesundheitsreform. „Das System leidet an finanzieller Atemnot bei Über- und Unterversorgung.“ Das Ende des Solidarsystems sei nur noch mit risikoabhängigen Beiträgen zur Krankenversicherung abzuwenden. Nach seinem FDP-nahen Konzept soll die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge in Zukunft lediglich vom Gesundheitszustand des Versicherten abhängen. Der finanziell bedürftige Patient erhalte ein „Versicherungsgeld“ vom Staat. „Dann“, so Oberender, „bleibt das Solidarprinzip erhalten.“
Nach Betrachtung der Patientenrechte am Ende des Lebens durch den rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin und Rechtsanwalt Wolfgang Putz schloss der erste Tag mit kontroversen Diskussionen zum Thema „Sterbehilfe“.
Prof. Dr. Karl-Friedrich Sewing zeigte am folgenden Tag auf, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit embryonalen Stammzellen international sehr heterogen sind. Das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellengesetz hinderten die Entwicklung der Medizin. „Wer auf gesicherte Erkenntnis wartet, kann sich allenfalls noch mit anderen Zauderern um die Krümel streiten“, so sein Plädoyer für mehr Wissenschaftsfreiheit.
Der Vortrag des Medizinrechtlers Maximilian Broglie bezog sich auf die Leistungseinschränkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch den Ausschluss des Sterbe- und Entbindungsgeldes sowie der Kostenerstattung für Sterilisation und Sehhilfen aus dem GKV-Leistungskatalog bleibe „der Patient auf der Strecke“. Sprengstoff verberge sich zudem in den unterschiedlichen Wertemaßstäben von Sozial- und Zivilrecht. Die ausreichende, zweckmäßige und notwendige Versorgung entspreche nun einmal nicht dem zivilrechtlichen Haftungsmaßstab der optimalen Versorgungsstrukturen.
Die Rechtslage der Kooperationen zwischen Medizin und Industrie beleuchtete Rechtsanwalt Martin Theilmann. „Sponsoring oder Bestechung“ lautete das Thema seines Vortrags. Für Theilmann steht es außer Frage, dass die Medizin auf die Finanzkraft der Industrie angewiesen ist. „Weder die öffentlichen Haushalte noch die Einrichtungen verfügen über ausreichende Mittel, um die Kontinuität der medizinischen Entwicklungen zu gewährleisten.“
Gemäß § 25 Hochschulrahmengesetz entspreche die drittmittelfinanzierte Forschung sogar dem gesetzgeberischen Willen, allerdings dürfe die Schwelle zur Strafbarkeit nicht überschritten werden. Risikofreie Lösungsansätze böten der gemeinsame Standpunkt der Geräteindustrie und der pharmazeutische Verhaltenskodex. In jedem Fall müssten Zuwendungen unabhängig vom Umsatzgeschäft erfolgen, gegenüber der Verwaltung offen gelegt und dokumentiert werden sowie in einem angemessenen Verhältnis zur Gegenleistung stehen.
Rechtsanwalt Herbert Wartensleben bekräftigte die positive Funktion der Industrie im Gesundheitswesen: „95% der Verdachtsmeldungen schädlicher medikamentöser Nebenwirkungen stammen von der Pharmaindustrie.“ Der erfahrene Arzneimittelrechtler hinterfragte das hohe Haftungsrisiko des pharmazeutischen Industriezweiges und erteilte dem überhöhten Sicherheitsbedürfnis der Deutschen eine klare Absage.