GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - Die Auswirkungen wurden von den Referenten unterschiedlich eingeschätzt
GKV-Wettbe­werbs­stär­kungs­ge­setz – Die Auswir­kun­gen wurden von den Referen­ten unter­schied­lich einge­schätzt

Rund sechzig Inter­es­sierte aus Indus­trie, Fachhan­del und Kranken­kas­sen waren der Einla­dung gefolgt und disku­tier­ten mit den gelade­nen Referen­ten über die für sie relevan­ten Konse­quen­zen. Einlei­tend wies Dr. Ernst Pohlen, Geschäfts­füh­rer der Eurocom, darauf hin, dass der Hilfs­mit­tel­be­reich durch die Neure­ge­lun­gen des GKV-Wettbe­werbs­stär­kungs­ge­set­zes beson­ders betrof­fen werde. Indus­trie und Fachhan­del, aber auch die Kranken­kas­sen müssten sich mit den neuen Heraus­for­de­run­gen ausein­an­der setzen.

Minis­te­ri­al­di­ri­gent Dr. Ulrich Orlow­ski vom Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit gab einen allge­mei­nen Überblick über die Auswir­kun­gen der Gesund­heits­re­form auf die Struk­tu­ren des Gesund­heits­we­sens. Die Einfüh­rung des Gesund­heits­fonds zum 1. Januar 2009, laut Orlow­ski das Herzstück der Reform, und die Einrich­tung eines Spitzen­ver­ban­des „Bund der Kranken­kas­sen“ verfolg­ten als zentra­les Ziel eine Verän­de­rung der Struk­tur der gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung (GKV). Eine effizi­en­tere Organi­sa­ti­ons­struk­tur solle u.a. durch die geplan­ten kassen­über­grei­fen­den Fusio­nen geschaf­fen werden.

Kritisch bewer­tete Dr. Volker Leien­bach, Verbands­di­rek­tor und geschäfts­füh­ren­des Vorstands­mit­glied des Verban­des der priva­ten Kranken­ver­si­che­run­gen, das GKV-Wettbe­werbs­stär­kungs­ge­setz. Aus Sicht der priva­ten Kranken­ver­si­che­rer werde hiermit eine Einheits­ver­sor­gung angestrebt, die Bedürf­nisse der Patien­ten gingen aber in eine ganz andere Richtung. Es sei fraglich, ob durch die Fonds­struk­tur der Wettbe­werb überhaupt verstärkt wird. Vielmehr werde die geplante Festle­gung der Beitrags­sätze einen gewal­ti­gen Druck auf die Leistun­gen der GKV auslö­sen.

Die Konse­quen­zen des GKV-Wettbe­werbs­stär­kungs­ge­set­zes für den Hilfs­mit­tel­be­reich stellte Profes­sor Hans-Georg Will, Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit, vor. Bereits in den von den Regie­rungs­par­teien vorge­leg­ten Eckpunk­ten zur Gesund­heits­po­li­tik seien Ausschrei­bun­gen im Hilfs­mit­tel­be­reich enthal­ten gewesen; das GKV-Wettbe­werbs­stär­kungs­ge­setz habe diese zentra­len Vorga­ben ledig­lich umgesetzt. Seit dem Inkraft­tre­ten des Geset­zes am 1. April 2007 seien Ausschrei­bun­gen nun vorran­gi­ges Mittel der Wahl in der Vertrags­ge­stal­tung zwischen Kranken­kas­sen und Leistungs­er­brin­gern.

Der Wegfall der Zulas­sung von Leistungs­er­brin­gern und die Einfüh­rung von „K.o.-Ausschreibungen“ würden zu einem massi­ven Betriebs­ster­ben und damit zu einer ungesun­den Wettbe­werbs­kon­zen­tra­tion auf einige wenige große Leistungs­er­brin­ger führen, warnte Frank Jüttner, Präsi­dent des Bundes­in­nungs­ver­ban­des für Ortho­pä­die-Technik (BIV), der den neuen Regelun­gen wenig Positi­ves abgewin­nen konnte. Dennoch habe sich der BIV auf die neue Situa­tion einge­stellt und werde seine Mitglieds­be­triebe unter­stüt­zen. So werde u.a. ein Ausschrei­bungs­por­tal aufge­baut, in dem alle Ausschrei­bun­gen im Hilfs­mit­tel­be­reich erfasst und einer ersten recht­li­chen Bewer­tung unter­zo­gen werden.

Auch die Kranken­kas­sen stünden mit den Ausschrei­bun­gen vor großen Heraus­for­de­run­gen. Carla Grien­ber­ger vom IKK-Bundes­ver­band betonte, dass diese Zeit bräuch­ten, um die hierfür notwen­di­gen Struk­tu­ren zu schaf­fen. Gefragt danach, wie die Kranken­kas­sen mit der Ausnah­me­re­ge­lung umgehen würden, verwies Grien­ber­ger darauf, dass es schwie­rig sei, den Dienst­leis­tungs­an­teil in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung zu definie­ren. Dies läge auch daran, dass der Hilfs­mit­tel­markt nicht einheit­lich bewer­tet werden könne, da es zu viele unter­schied­li­che Versor­gungs­hin­ter­gründe gebe. Zudem würde das Verga­be­recht, das ihrer Auffas­sung nach bei den Ausschrei­bun­gen zum Tragen kommen werde, auch die Möglich­keit vorse­hen, Dienst­leis­tun­gen auszu­schrei­ben.

Dr. Pohlen betonte abschlie­ßend, dass hetero­gene Regelun­gen hinsicht­lich der Frage, welche Produkt­grup­pen ausge­schrie­ben werden würden und welche nicht, wenig sinnvoll seien. Er appel­lierte an die Kosten­trä­ger, hier einen tragfä­hi­gen Konsens zu finden; diese Frage sollte gemein­schaft­lich von Indus­trie, Handwerk und Kranken­kas­sen geklärt werden. Er bot Grien­ber­ger die Unter­stüt­zung der Indus­trie an. Die Eurocom erarbeite derzeit Argumen­ta­ti­ons­pa­piere, die den Dienst­leis­tungs­an­teil in der Versor­gung mit Einla­gen, Kompres­si­ons­strümp­fen, Banda­gen und Orthe­sen detail­liert beschrei­ben werden.