4. Pflegerechtssysmposium in Köln-Deutz
4. Pflege­rechts­sysm­po­sium in Köln-Deutz Bild: PWG-Seminare

Dennoch haben es die Veran­stal­ter des 4. Sympo­si­ums des Pflege­rechts verstan­den, diese Heraus­for­de­run­gen zu meistern: Zum vierten Mal wurde die „Pflege-Sympo­sien-Reihe“ attrak­tiv gestal­tet. Sechs Referen­ten nahmen das Thema „Dokumen­ta­tion“ aus verschie­de­nen Perspek­ti­ven unter die Lupe. Den Einstieg und Überblick verschaffte Prof. Dr. Volker Großkopf, dessen Ausfüh­run­gen zur Bedeu­tung der Dokumen­ta­tion sich beispiel­haft an einem Urteil des OLG Düssel­dorf aus dem vergan­ge­nen Jahr orien­tier­ten. Bei dem von ihm geschil­der­ten Fall war aus den Aufzeich­nun­gen weder ein Pflege­plan noch ein Pflege­be­richt zu ermit­teln. Da die erbrach­ten Pflege­leis­tun­gen für die Richter somit im Dunkeln blieben, waren die Behand­lungs­kos­ten für das entstan­dene Dekubi­tus­ge­schwür von der Pflege­ein­rich­tung zu tragen. Großkopf empfahl eine penibel genaue Dokumen­ta­tion des Hautsta­tus vor allem bei der Neuauf­nahme bzw. Entlas­sung von Heimbe­woh­nern.

Dr. Elke Mohr vom MDK Hamburg und Dokumen­ta­ti­ons­spe­zia­lis­tin Daniela Horn-Wald unter­stütz­ten diese Forde­rung. „Die Pflege­do­ku­men­ta­tion soll eine bisher nicht in die Pflege einbe­zo­gene Person in die Lage verset­zen, die Pflege ohne Probleme überneh­men zu können.“

Die recht­li­chen Grund­la­gen der Dokumen­ta­tion wurden von dem Medizin­recht­ler Michael Schanz und dem Pflege­rechts­exper­ten Rolf Höfert erläu­tert. Schanz erteilte den Hoffnun­gen auf einen gerin­ge­ren Schreib­auf­wand bei den entbü­ro­kra­ti­sier­ten Varian­ten der Pflege­do­ku­men­ta­tion eine klare Absage: „Über den durch die sozial­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Rahmen­ver­träge festge­setz­ten Mindest­um­fang hinaus ist eine Kürzung der Dokumen­ta­ti­ons­in­halte nicht zuläs­sig.“ Rolf Höfert hob die Urkun­den­qua­li­tät der Dokumen­ta­tion hervor. Nicht als solche erkenn­bare nachträg­li­che Änderun­gen der Dokumen­ta­tion durch Strei­chun­gen oder Erset­zun­gen stellen eine straf­recht­lich relevante Urkun­den­fäl­schung dar, so seine Warnung.

Auf dem 4. Pflege­rechts­sym­po­sium, das am 6. Mai 2005 in Köln-Deutz statt­fand, wurde den Pflege­kräf­ten erneut die Relevanz recht­li­cher Themen für ihren Arbeits­all­tag vor Augen geführt. Die Teilneh­mer hatten zudem Gelegen­heit, das erwor­bene Wissen mit den zahlreich anwesen­den Firmen­ver­tre­tern auf der beglei­ten­den Fachaus­stel­lung zu disku­tie­ren.