Dieses Gebot der Versorgung von chronischen Wunden nur noch durch speziell qualifizierte Leistungserbringer existiert bereits seit mehr als eineinhalb Jahren, und zwar seit dem 1. Oktober 2022. Dies ist der theoretische Wunsch, die Versorgung chronischer Wunden qualitativer zu gestalten. Schaut man in die Praxis, dann stellt man fest, dass die Versorgung von chronischen Wunden in der Regel von nicht spezialisierten Pflegediensten übernommen werden.
Praxis versus Theorie
Aus gutem Grund, wie die Praxis zeigt, hat man in der HKP-Richtlinie auch nicht die Formulierung „muss“ sondern nur die Formulierung „soll“ gewählt. Durch die Einführung des Begriffes „soll“ wird insoweit ermöglicht – so die Formulierung in den tragenden Gründen zur HKP-Richtlinie – dass im Einzelfall auch nicht spezialisierte Pflegedienste die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden übernehmen können. Derzeit ist der Einzelfall allerdings der Regelfall, da es – insbesondere in den ländlichen Gebieten – so gut wie keine spezialisierten Pflegedienste oder Einrichtungen gibt.
Fortbildungsverpflichtung
An dieser Stelle ist allerdings darauf hinzuweisen, dass immer mehr Einrichtungen gewillt sind, den Behandlungsmarathon mit den Krankenkassen auf sich zu nehmen, um als spezialisierter Leistungserbringer die deutlich höheren Entgelte für die Versorgung der chronischen Wunden abrechnen zu können.
Hierbei ist jedoch zwingend zu beachten, dass neben dem in der Rahmenempfehlung geforderten Qualifikationsprofil der Mitarbeitenden auch eine jährlicher Fortbildungsumfang von 10 ZEITSTUNDEN je Mitarbeitenden nachgewiesen werden muss. Gemäß § 6 Absatz 10 der Rahmenempfehlung muss sich die Fortbildung auf fachspezifische Themen der Wundversorgung beziehen und produktneutral ausgerichtet sein.
Rezertifizierte Fortbildungsangebote
In diesem Zusammenhang macht es Sinn, auf solche Fortbildungsformate zurückzugreifen, welche von den Fachgesellschaften akkreditiert worden sind. So kann man sicher gehen, dass mit dem Erwerb der Rezertifizierungspunkte den Anforderungen der Rahmenempfehlung an die Fortbildung entsprochen wurde.
Deswegen ist es den Veranstaltern des Interdisziplinären WundCongresses (IWC) auch so wichtig, dass dieser Kongress auch bei allen Fachgesellschaften akkreditiert ist.
Demnach können folgende Rezertifizierungspunkte beim Besuch des IWCs am 28. November 2024 erworben werden:
Initiative Chronische Wunde (ICW) | 5 Rezertifizierungspunkte |
Deutsche Gesellschaft für Wundheilung (DGfW) | 3 Rezertifizierungspunkte |
Akademie Kammerlander | 8 Rezertifizierungspunkte |
PROEXPERT | 6 Rezertifizierungspunkte |
Registrierung beruflich Pflegender | 6 Rezertifizierungspunkte |
Dabei erhalten die Besucher die Rezertifizierungspunkte unabhängig davon, ob Sie live oder virtuell am IWC teilnehmen. Denn der IWC ist eine der wenigen Veranstaltungen in Deutschland, die als Hybridkongress angeboten wird.
So haben die Teilnehmenden die Wahl, ob sie vor Ort in den Sartory Sälen in das Kongressgeschehen eintauchen oder ob Sie ganz bequem von zu Hause oder Ihrem Arbeitsplatz aus den Lern- und Wissenstransfer vollziehen wollen.
Fortbildung gemäß anerkanntem Stand der Wissenschaft
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass auch der nicht spezialisierte Pflegedienst oder aber auch die Wundbehandelnden in Krankenhäusern und Altenheimen am Fortbildungsprozess teilnehmen, damit sich die Behandlung und Versorgung am aktuellen und anerkannten Stand der medizinischen und pflegerischen Wissenschaft und Forschung orientiert. Denn alle an dem komplizierten Prozess der Wundbehandlung beteiligten Protagonisten verfolgen ein Ziel:
Das Beste für Ihre Patienten zu erreichen.