Dabei soll das IQTIG prüfen, ob sich aus den vorhandenen Richtlinien des G‑BA zur Strukturqualität sowie aus den Mindestmengenregelungen planungsrelevante Qualitätsindikatoren ableiten lassen.
Konkrete Umsetzungsvorschläge sollen, soweit methodisch möglich, für die Mindestmengenregelungen für Leber- und Nierentransplantation vorgelegt werden. Das IQTIG ist beauftragt, seinen wissenschaftlichen Abschlussbericht bis April 2018 vorzulegen.
Bewertung der Versorgungsqualität einer Fachabteilung
„Der Gesetzgeber hat als Ausgangsbasis für die neuen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren die Indikatoren der externen stationären Qualitätssicherung vorgegeben. Diese sind für die Zwecke der Krankenhausplanung nur sehr eingeschränkt geeignet,“ erläuterte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G‑BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.
„Unserer eigenen Ankündigung bei der Erstfassung der Richtlinie über die planungsrelevanten Indikatoren entsprechend haben wir deshalb nun eine Folgebeauftragung des IQTIG beschlossen. Die weiter zu entwickelnde Methodik soll eine differenziertere, über die Feststellung einer unzureichenden Qualität hinausgehende Qualitätsbeurteilung ermöglichen. Zudem muss beantwortet werden, welche Anforderungen an diese Indikatoren zu stellen sind, damit sie in der Zusammenschau die Bewertung der Versorgungsqualität einer Fachabteilung ermöglichen.“
Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung der Bundesländer
Mit dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) erhielt der G‑BA den Auftrag, erstmals bis zum 31. Dezember 2016 Indikatoren zur Struktur‑, Prozess- und Ergebnisqualität zu beschließen, die als Grundlage für qualitätsorientierte Entscheidungen der Krankenhausplanung geeignet sind.
Die vom G‑BA empfohlenen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren werden Bestandteil des Krankenhausplans, sofern die Geltung durch Landesrecht nicht ganz oder teilweise ausgeschlossen oder eingeschränkt wird (§ 136c Absatz 1, 2 SGB V).
Der G‑BA hat im Dezember 2016 eine Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren beschlossen, in der die Datenerhebung und das Verfahren zur Übermittlung der Auswertungsergebnisse an die Krankenhausplanungsbehörden einschließlich Kriterien und Maßstäben zur Bewertung der Qualitätsergebnisse geregelt werden.
Zudem wurden für das Erfassungsjahr 2017 erste planungsrelevante Qualitätsindikatoren festgelegt: Hierbei handelt es sich um Qualitätsindikatoren aus den Leistungsbereichen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie, die im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung bereits erhoben werden.
Erster Bericht des IQTIG zum 1. September 2018
Die Krankenhäuser müssen quartalsweise – erstmals bis zum 15. Mai 2017 – ihre Daten zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren an die von der Landesebene beauftragten Stellen beziehungsweise an das IQTIG übermitteln. Bei statistisch auffälligen Ergebnissen wird ein stringentes Datenvalidierungsverfahren durchgeführt. Sofern das Krankenhaus statistisch auffällig bleibt, erhält es Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen.
Das IQTIG wertet alle Daten zu den planungsrelevanten Indikatoren bundesweit aus und stellt sie den Krankenhäusern und den auf Landesebene mit der Auswertung betrauten Stellen über vier zurückliegende Quartale zur Verfügung: Der erste Bericht über einrichtungsbezogene Auswertungsergebnisse wird nach Abschluss des ersten Datenerfassungsjahrs zum 1. September 2018 übermittelt.
Quelle: G‑BA