Während die juristische Aufarbeitung der Vorwürfe noch immer andauert, sollen Regelverschärfungen und Maßnahmen für mehr Kontrolle und Transparenz das verlorene Vertrauen wieder herstellen. Gestern legten die Kommissionen zur Prüfung bzw. Überwachung von Herz‑, Nieren‑, Pankreas- und Lebertransplantationsprogrammen ihren Jahresbericht vor.
Die Vorsitzenden der gemeinsam vom GKV-Spitzenverband, der Bundesärztekammer und der Deutsche Krankenhausgesellschaft getragenen Kommissionen zur Prüfung bzw. Überwachung der Transplantationszentren und Transplantationsprogrammen, Anne-Gret Rinder, Vorsitzende Richterin am Kammergericht i.R., und Prof. Dr. Dr. Hans Lippert, haben in Berlin den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013/2014 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Prüfungen sind Teil des durch die TPG-Novelle im Sommer 2012 auf neuer Grundlage ausgeweiteten Kontrollsystems im Transplantationswesen. „Wir können seither nicht nur anlassbezogene, sondern jetzt auch verdachtsunabhängige Prüfungen in den Entnahmekrankenhäusern und Transplantationszentren durchführen“, so Lippert.
Insgesamt wurden in dem Berichtszeitraum 33 Transplantationszentren bzw. 60 Programme zur Übertragung von Leber, Herz, Nieren und Bauchspeicheldrüse genauer unter die Lupe genommen.
Die bisherigen Prüfungen haben ergeben, dass im Bereich der Nierentransplantation keine Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen bestehen. Es wurden lediglich vereinzelte unrichtige Mitteilungen gegenüber der Vermittlungsstelle Eurotransplant festgestellt, die sich auf das Datum der Erstdialyse bezogen und auf Dokumentationsfehler zurückzuführen waren. Bei den Pankreas– und kombinierten Nieren-Pankreastransplantationen haben die Kommissionen keine Auffälligkeiten festgestellt. „Bis auf das Herzzentrum Berlin wiesen die im Berichtszeitraum abgeschlossenen Herzprüfungen keine Auffälligkeiten auf“, konstatierte Rinder, allerdings seien noch nicht alle Prüfungen abgeschlossen.
Die Kommissionsvorsitzenden erläuterten, dass die Prüfungen in der Regel von jeweils zwei Mitgliedern der Prüfungskommission oder der Überwachungskommission sowie zwei für das jeweilige Transplantationsprogramm sachverständigen unabhängigen Ärzten durchgeführt werden. Weiterhin haben Vertreter der zuständigen Landesministerien an den Prüfungen teilgenommen. „Sofern sich im Zuge einer Prüfung Auffälligkeiten ergeben haben, die weitere Untersuchungen erforderlich machten, sind weitere Prüfungen erfolgt“, konkretisierte Lippert hinsichtlich der noch laufenden Herzprüfungen. In den nachgängigen Prüfungen zweier Lebertransplantationsprogramme haben sich keine Hinweise auf eine systematische Vorgehensweise oder auf Manipulationen ergeben.
Die Ergebnisse der einzelnen Prüfungen werden nach Abschluss des Verfahrens jeweils in einem Bericht zusammengestellt, der von der Prüfungskommission und der Überwachungskommission beraten und als Kommissionsbericht verabschiedet wird. Ein solcher Bericht wird dann den entsprechenden Institutionen – in jedem Fall dem Ärztlichen Direktor des Klinikums, der zuständigen Landesbehörde sowie der Landesärztekammer – zugeleitet sowie auch öffentlich gemacht, führten Rinder und Lippert aus und wiesen darauf hin, dass Auskünfte und Informationen in einem laufenden Verfahren aus Rechtsgründen nicht möglich sind. Darüber fließen die Ergebnisse der laufenden Prüfungen in die Richtlinienarbeit der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer ein.
Nach Ansicht der Kommissionsvorsitzenden greifen die Regelverschärfungen und Maßnahmen für mehr Kontrolle und Transparenz in der Transplantationsmedizin. Um dem Auftrag des Gesetzgebers und dem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu entsprechen, veröffentlichen die Prüfungskommission und die Überwachungskommission in ihrem Jahresbericht auch sämtliche Stellungnahmen zu bisherigen Prüfungen in anonymisierter Form. Vorgesehen ist, dass alle 48 Transplantationszentren mit ihren 141 Transplantationsprogrammen mindestens einmal in einem Zeitraum von 36 Monaten vor Ort geprüft werden.