Transplantation
Viele Menschen benöti­gen eine Organ­trans­plan­ta­tion. Doch Skandale in der jünge­ren Vergan­gen­heit haben das Vertrauen in die deutsche Trans­plan­ta­ti­ons­me­di­zin gestört – mit Auswir­kun­gen auf die Spenden­be­reit­schaft. Bild: Dmitry Kalinovsky | Dreamstime.com

Während die juris­ti­sche Aufar­bei­tung der Vorwürfe noch immer andau­ert, sollen Regel­ver­schär­fun­gen und Maßnah­men für mehr Kontrolle und Trans­pa­renz das verlo­rene Vertrauen wieder herstel­len. Gestern legten die Kommis­sio­nen zur Prüfung bzw. Überwa­chung von Herz‑, Nieren‑, Pankreas- und Leber­trans­plan­ta­ti­ons­pro­gram­men ihren Jahres­be­richt vor.

Die Vorsit­zen­den der gemein­sam vom GKV-Spitzen­ver­band, der Bundes­ärz­te­kam­mer und der Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft getra­ge­nen Kommis­sio­nen zur Prüfung bzw. Überwa­chung der Trans­plan­ta­ti­ons­zen­tren und Trans­plan­ta­ti­ons­pro­gram­men, Anne-Gret Rinder, Vorsit­zende Richte­rin am Kammer­ge­richt i.R., und Prof. Dr. Dr. Hans Lippert, haben in Berlin den Tätig­keits­be­richt für das Jahr 2013/2014 der Öffent­lich­keit vorge­stellt.

Die Prüfun­gen sind Teil des durch die TPG-Novelle im Sommer 2012 auf neuer Grund­lage ausge­wei­te­ten Kontroll­sys­tems im Trans­plan­ta­ti­ons­we­sen. „Wir können seither nicht nur anlass­be­zo­gene, sondern jetzt auch verdachts­un­ab­hän­gige Prüfun­gen in den Entnah­me­kran­ken­häu­sern und Trans­plan­ta­ti­ons­zen­tren durch­füh­ren“, so Lippert.
Insge­samt wurden in dem Berichts­zeit­raum 33 Trans­plan­ta­ti­ons­zen­tren bzw. 60 Programme zur Übertra­gung von Leber, Herz, Nieren und Bauch­spei­chel­drüse genauer unter die Lupe genom­men.

Die bishe­ri­gen Prüfun­gen haben ergeben, dass im Bereich der Nieren­trans­plan­ta­tion keine Anhalts­punkte für syste­ma­ti­sche Richt­li­ni­en­ver­stöße oder Manipu­la­tio­nen bestehen. Es wurden ledig­lich verein­zelte unrich­tige Mittei­lun­gen gegen­über der Vermitt­lungs­stelle Eurotrans­plant festge­stellt, die sich auf das Datum der Erstdia­lyse bezogen und auf Dokumen­ta­ti­ons­feh­ler zurück­zu­füh­ren waren. Bei den Pankreas– und kombi­nier­ten Nieren-Pankre­as­trans­plan­ta­tio­nen haben die Kommis­sio­nen keine Auffäl­lig­kei­ten festge­stellt. „Bis auf das Herzzen­trum Berlin wiesen die im Berichts­zeit­raum abgeschlos­se­nen Herzprü­fun­gen keine Auffäl­lig­kei­ten auf“, konsta­tierte Rinder, aller­dings seien noch nicht alle Prüfun­gen abgeschlos­sen.

Die Kommis­si­ons­vor­sit­zen­den erläu­ter­ten, dass die Prüfun­gen in der Regel von jeweils zwei Mitglie­dern der Prüfungs­kom­mis­sion oder der Überwa­chungs­kom­mis­sion sowie zwei für das jewei­lige Trans­plan­ta­ti­ons­pro­gramm sachver­stän­di­gen unabhän­gi­gen Ärzten durch­ge­führt werden. Weiter­hin haben Vertre­ter der zustän­di­gen Landes­mi­nis­te­rien an den Prüfun­gen teilge­nom­men. „Sofern sich im Zuge einer Prüfung Auffäl­lig­kei­ten ergeben haben, die weitere Unter­su­chun­gen erfor­der­lich machten, sind weitere Prüfun­gen erfolgt“, konkre­ti­sierte Lippert hinsicht­lich der noch laufen­den Herzprü­fun­gen. In den nachgän­gi­gen Prüfun­gen zweier Leber­trans­plan­ta­ti­ons­pro­gramme haben sich keine Hinweise auf eine syste­ma­ti­sche Vorge­hens­weise oder auf Manipu­la­tio­nen ergeben.

Die Ergeb­nisse der einzel­nen Prüfun­gen werden nach Abschluss des Verfah­rens jeweils in einem Bericht zusam­men­ge­stellt, der von der Prüfungs­kom­mis­sion und der Überwa­chungs­kom­mis­sion beraten und als Kommis­si­ons­be­richt verab­schie­det wird. Ein solcher Bericht wird dann den entspre­chen­den Insti­tu­tio­nen – in jedem Fall dem Ärztli­chen Direk­tor des Klini­kums, der zustän­di­gen Landes­be­hörde sowie der Landes­ärz­te­kam­mer – zugelei­tet sowie auch öffent­lich gemacht, führten Rinder und Lippert aus und wiesen darauf hin, dass Auskünfte und Infor­ma­tio­nen in einem laufen­den Verfah­ren aus Rechts­grün­den nicht möglich sind. Darüber fließen die Ergeb­nisse der laufen­den Prüfun­gen in die Richt­li­ni­en­ar­beit der Ständi­gen Kommis­sion Organ­trans­plan­ta­tion der Bundes­ärz­te­kam­mer ein.

Nach Ansicht der Kommis­si­ons­vor­sit­zen­den greifen die Regel­ver­schär­fun­gen und Maßnah­men für mehr Kontrolle und Trans­pa­renz in der Trans­plan­ta­ti­ons­me­di­zin. Um dem Auftrag des Gesetz­ge­bers und dem beson­de­ren Infor­ma­ti­ons­in­ter­esse der Öffent­lich­keit zu entspre­chen, veröf­fent­li­chen die Prüfungs­kom­mis­sion und die Überwa­chungs­kom­mis­sion in ihrem Jahres­be­richt auch sämtli­che Stellung­nah­men zu bishe­ri­gen Prüfun­gen in anony­mi­sier­ter Form. Vorge­se­hen ist, dass alle 48 Trans­plan­ta­ti­ons­zen­tren mit ihren 141 Trans­plan­ta­ti­ons­pro­gram­men mindes­tens einmal in einem Zeitraum von 36 Monaten vor Ort geprüft werden.