Hierzu verpflichtet das Infektionsschutzgesetz die Krankenhäuser. „Das Sonderprogramm Hygiene kann hierbei eine zusätzliche Hilfestellung geben. Es entlässt die Krankenhäuser jedoch nicht aus ihrer grundsätzlichen Verantwortung zum Schutz der Patienten für umfassende Hygiene Sorge zu tragen“, so Johann-Magnus von Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Mit einem Sonderprogramm will die GKV die Einstellung von Hygienepersonal in den Krankenhäusern, aber auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Hygiene für Klinikmitarbeiter und externe Beratungen durch Hygieneexperten fördern. Entscheidend für die Förderung von Maßnahmen für Hygienepersonal ist die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen. Erfüllt ein Krankenhaus diese Empfehlungen bisher noch nicht, kann es Gelder aus dem Förderprogramm beantragen.
Mit dem Sonderprogramm sollen auch neue Stellen geschaffen werden
Mit 37 Millionen Euro wurde mehr als die Hälfte des Geldes für die Einstellung von Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern und hygienebeauftragten Ärzten vereinbart. Die Finanzierungsregelung greift auch dann, wenn kein zusätzliches Personal eingestellt wird, sondern Hygienepersonalstellen intern besetzt und Teilzeitstellen aufgestockt werden.
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für pflegerisches und ärztliches Hygienepersonal bilden die zweite Säule des Sonderprogramms und wurden mit 15 Millionen Euro finanziert. Hinzu kommen ca. 4 Millionen Euro für Beratungen durch externe Krankenhaushygieniker und weitere ca. 10 Millionen Euro, für die noch keine konkreten personellen Maßnahmen vereinbart wurden.
Ob aus den zur Verfügung gestellten Geldern tatsächlich Stellen erwachsen sind, kann erst durch die jeweilige Jahresabschlussprüfung festgestellt werden. Nur auf diesem Wege kann die sachgerechte Mittelverwendung zuverlässig nachgewiesen werden. Bei vielen Krankenhäusern müssen die Krankenkassen noch auf die Nachweise aus den Jahresabschlussprüfungen für die Jahre 2013/14 warten.