Yasmina Asketshan fragt: Ich arbeite in der Ambulanten Pflege und habe von meinem Arbeitgeber ein Handy zur Verfügung gestellt bekommen. Kann ich damit auch mal nach Hause telefonieren, zum Beispiel um mitzuteilen, dass mein Dienst länger dauert oder müsste ich dann mit einer Kündigung rechnen?
Antwort der Redaktion: Heutzutage ist es in vielen Unternehmen üblich, dass Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Position oder Funktion ständig für Kunden oder Unternehmensleitung erreichbar sein müssen, ein Diensthandy zusammen mit einem günstigen Geschäftstarif oder einer Flatrate zur Verfügung gestellt bekommen.
Ob und in welchem Umfang die Benutzung eines Diensthandys zu privaten Zwecken arbeitsvertragswidrig ist, richtet sich primär nach den arbeitsvertraglichen Regelungen. Fehlt eine solche Regelung, so kann der Arbeitnehmer in der Regel berechtigterweise von der Duldung einer angemessenen privaten Nutzung ausgehen (vgl. LAG Köln vom 11. Februar 2005, Az.: 4 Sa 1018/04). Was konkret unter einem „angemessenen Umfang“ zu verstehen ist, ist im jeweiligen Einzelfall abzuklären – einen allgemeingültigen Mengen-/Zeitrahmen gibt es hierzu nicht.
Selbstverständlich kann der Arbeitgeber die private Nutzung des dienstlichen Kommunikationsmittels vollständig verbieten (so wie er auch die uneingeschränkte private Nutzung erlauben kann). Ist die Privatnutzung ausgeschlossen worden, stellen private Telefonate einen Pflichtverstoß dar, der entsprechend geahndet werden kann. Nicht verboten werden können jedoch wichtige, nicht aufschiebbare private Benachrichtigungen mit dienstlichem Hintergrund, wie beispielsweise in der Fragestellung beschrieben.
Im Übrigen ist der Arbeitnehmer bei einer überzogenen privaten Nutzung des Diensthandys oder bei einem Verstoß gegen das Privatnutzungsverbot vor dem Ausspruch einer Kündigung in der Regel auf sein unerwünschtes Telefonierverhalten aufmerksam zu machen und abzumahnen.