Pflegeversicherung
Wo kommen all die Milli­ar­den her für die Pflege­ver­si­che­rung? Bild: Wilfried Pohnke / Pixabay

Die gesetz­li­che Pflege­ver­si­che­rung hat im vergan­ge­nen Jahr ein Defizit in Höhe von rund 2,2 Milli­ar­den Euro verbucht.

So lag die Liqui­di­täts­re­serve der Pflege­kas­sen zum Jahres­ende bei rund 5,7 Milli­ar­den Euro und damit 1,2 Milli­ar­den unter der gesetz­lich vorge­se­he­nen Höhe, wie der Spitzen­ver­band der gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) mitteilte.

Damit stieg das Defizit im Vergleich zum Vorjahr um knapp 900 Millio­nen Euro. Grund hierfür ist demnach die konti­nu­ier­lich steigende Zahl von Pflege­be­dürf­ti­gen: Die Zahl der zu pflegen­den Bürge­rin­nen und Bürger stieg seit 1999 von damals zwei auf mittler­weile 4,6 Millio­nen.

Im vergan­ge­nen Jahr hat das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt eine Entlas­tung für kinder­rei­che Familien bei der Pflege­ver­si­che­rung beschlos­sen. Die Kranken­kas­sen warnen nur vor zusätz­li­chen finan­zi­el­len Belas­tun­gen für die Pflege­ver­si­che­rung. Die Bundes­re­gie­rung müsse so schnell wie möglich einen Gesetz­ent­wurf vorle­gen, sagte der stell­ver­tre­tende Vorstands­vor­sit­zende des GKV-Spitzen­ver­bands, Gernot Kiefer.

Neure­ge­lung der Pflege­ver­si­che­rungs­bei­träge bis Ende Juli

„Da es sich um eine famili­en­po­li­ti­sche Leistung handelt, müssten hierfür Steuer­mit­tel fließen.“ Dazu habe die Bundes­re­gie­rung bisher aber „keine Bereit­schaft signa­li­siert“. „Das Urteil muss spätes­tens bis Ende Juli umgesetzt werden, und bisher liegen hierzu noch nicht einmal Eckpunkte vor“, sagte Kiefer.

Sowohl die Pflege­kas­sen als auch die Arbeit­ge­ben­den brauch­ten mindes­tens sechs Monate, um einen nach der Kinder­zahl gestaf­fel­ten Beitrags­satz umzuset­zen. Ohne zusätz­li­che Steuer­mit­tel drohten der Pflege­ver­si­che­rung Einnah­me­aus­fälle in Milli­ar­den­höhe oder deutli­che Beitrags­er­hö­hun­gen, sagte Kiefer.

Dem Urteil zufolge sollen Eltern mit mehre­ren Kindern zukünf­tig weniger Pflege­bei­träge zahlen als Eltern mit nur einem Kind. Demnach muss die Bundes­re­gie­rung die Pflege­ver­si­che­rungs­bei­träge bis Ende Juli 2023 neu regeln.

Grünen­frak­ti­ons­vize Maria Klein-Schmeink kündigte eine recht­zei­tige Umset­zung der Vorga­ben des Verfas­sungs­ge­richts im Zuge der geplan­ten Pflege­re­form an.

„Wir werden diesen Auftrag an das Parla­ment im Rahmen unserer Ampel-Koali­tion im ersten Halbjahr als Bestand­teil einer umfas­sen­de­ren Reform für die Pflege umset­zen“, sagte sie der Augsbur­ger Allge­mei­nen. Die pflege­po­li­ti­sche Spreche­rin der FDP-Bundes­tags­frak­tion, Nicole Westig, verwies darauf, dass die Details inner­halb der Koali­tion noch disku­tiert würden.

Quellen: GKV Spitzen­ver­band, Bündnis 90/Die Grünen, FDP