Im Bundestag wurde entschieden, dass der Pflegebeitrag in Deutschland erhöht und gleichzeitig die Leistungen verbessert werden sollen.
Damit hat die Ampel-Regierung ihre erste Pflegereform durch den Bundestag gebracht. Während Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Veränderungen befürwortet, stoßen sie in der Opposition auf Kritik. Doch was muss ich nun vor allem als Beitragszahler wissen?
Pflegereform: Was bedeutet das konkret für die Beitragszahler?
- Kinderlose: vier Prozent des Bruttoeinkommens
- Eltern mit einem Kind: 3,4 Prozent
- Eltern mit zwei Kindern: 3,15 Prozent
- Eltern mit drei Kindern: 2,90 Prozent
- Eltern mit vier Kindern: 2,65 Prozent
- Eltern mit fünf Kindern und mehr: 2,40 Prozent – (Quelle: Bundesgesundheitsministerium)
Lauterbach zufolge nimmt der Bund durch die Reform rund 6,6 Milliarden Euro mehr im Jahr ein. Neben den festgelegten Erhöhungen in den Pflegebeiträgen sichert sich der Bundesgesundheitsminister zudem die Option, die Beitragssätze unter bestimmten Voraussetzungen weiter zu verändern, wenn sich neue Finanzlöcher auftun.
Laut Gesetzentwurf kann dies „für den Fall eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs“ per Rechtsverordnung erfolgen. Der Bundestag soll eine solche Verordnung aber nachträglich ändern können.
Erhöhung des Pflegegeldes
Insgesamt ist die Pflegesituation in Deutschland desaströs. Gleichzeitig ist in der neuen Pflegereform geplant, das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent anzuheben. Von der höheren Auszahlung sollen Pflegebedürftige profitieren, die daheim ehrenamtlich versorgt werden. Die Aufgabe übernehmen in der Regel Angehörige.
Allerdings fällt die für 2025 geplante nächste Erhöhung des Pflegegelds geringer aus. Es soll dann um 4,5 statt wie zunächst geplant nochmals um fünf Prozent angehoben werden.
Auch Menschen in Pflegeheimen sollen ab dem 1. Januar 2024 finanziell entlastet werden. Lauterbachs Reform sieht vor, dass die Zuschläge von Pflegekassen um fünf bis zehn Prozentpunkte erhöht und direkt an die Heime gezahlt werden, um die Eigenbeteiligung zu senken.
Die Höhe des Zuschlags leitet sich dabei von der Aufenthaltsdauer im Heim ab: Bei einer Verweildauer bis zu einem Jahr steigt der Zuschlag zum Beispiel von fünf auf 15 Prozent, bei einer Dauer bis zwei Jahre von 25 auf 30 Prozent.
Zuschläge für Pflegeheime: Inwiefern werden Pflegebedürftige zukünftig entlastet?
- Verweildauer bis ein Jahr: Zuschlag steigt von fünf auf 15 Prozent
- Verweildauer von einem bis zwei Jahre: Steigung von 25 auf 30 Prozent
- Verweildauer von zwei bis drei Jahre: Steigung von 45 auf 50 Prozent
- Mehr als drei Jahre: Steigung von 70 auf 75 Prozent - (Quelle: Bundesgesundheitsministerium)
Entlastungsbudget für Vertretungen und weitere Änderungen
Wider Erwartungen einigten sich die Koalitionspartner außerdem auf ein Entlastungsbudget für Pflegebedürftige.
Zuvor war die Regelung aus der Reform gestrichen, nun ist es doch Teil des Gesetzes. Lauterbach zufolge soll es bei der Finanzierung von Pflegeersatz helfen, wenn die zuständigen Pfleger nicht arbeiten können. Zunächst erhalten ab dem 1. Januar lediglich Eltern mit pflegebedürftigen Kindern ein Budget von 3.386 Euro. Ab 2025 soll es dann für alle Betroffenen gelten und 3.539 Euro betragen.
Die neue Pflegereform beinhaltet weitere Änderungen, die zum Beispiel eine Digitalisierung in Pflegeeinrichtung fördern sollen oder für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen zehn Tage Urlaub im Jahr ermöglichen soll, für die bis zu 90 Prozent des Nettogehalts gezahlt werden sollen.
Neue Pflegereform stößt auf Kritik in der Opposition
In der Opposition und auch anderweitig stößt die Reform vom Lauterbach auf Kritik. Verbraucherschützer haben die am Freitag (26. Mai) im Bundestag zur Abstimmung anstehende Pflegereform als unzureichend kritisiert. Laut der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) enthalte das Gesetzespaket „zu wenig Entlastung“ und „zu viel Bürokratie“.
Es habe demnach zwar einige Verbesserungen gegeben, „aus Sicht Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen bleibt das Gesamtpaket aber eine Enttäuschung“. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kritisierte in München, dass das Pflegesystem nicht mit Steuermitteln stabilisiert werde.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte unterdessen seine Reform und betonte, dass mit dem Gesetzespaket deutliche Verbesserungen für pflegende Angehörige einhergehen würden.
„In einer menschlichen Gesellschaft muss uns die Pflege Hochbetagter mehr wert sein“, sagte er auf einer Pressekonferenz Anfang April. Man müsse sich glücklich schätzen, dass sich so viele Angehörige der Pflege widmeten.
Von insgesamt rund fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden zur Zeit fast vier Fünftel zu Hause versorgt.
Quellen: BPA, BMG