Pflegereform
Die Pflege­re­form ist auf dem Weg Bild: Gerd Altmann/Pixabay.com

Im Bundes­tag wurde entschie­den, dass der Pflege­bei­trag in Deutsch­land erhöht und gleich­zei­tig die Leistun­gen verbes­sert werden sollen.

Damit hat die Ampel-Regie­rung ihre erste Pflege­re­form durch den Bundes­tag gebracht. Während Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) die Verän­de­run­gen befür­wor­tet, stoßen sie in der Opposi­tion auf Kritik. Doch was muss ich nun vor allem als Beitrags­zah­ler wissen?

Pflege­re­form: Was bedeu­tet das konkret für die Beitrags­zah­ler?

  • Kinder­lose: vier Prozent des Brutto­ein­kom­mens
  • Eltern mit einem Kind: 3,4 Prozent
  • Eltern mit zwei Kindern: 3,15 Prozent
  • Eltern mit drei Kindern: 2,90 Prozent
  • Eltern mit vier Kindern: 2,65 Prozent
  • Eltern mit fünf Kindern und mehr: 2,40 Prozent – (Quelle: Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium)

Lauter­bach zufolge nimmt der Bund durch die Reform rund 6,6 Milli­ar­den Euro mehr im Jahr ein. Neben den festge­leg­ten Erhöhun­gen in den Pflege­bei­trä­gen sichert sich der Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter zudem die Option, die Beitrags­sätze unter bestimm­ten Voraus­set­zun­gen weiter zu verän­dern, wenn sich neue Finanz­lö­cher auftun.

Laut Gesetz­ent­wurf kann dies „für den Fall eines kurzfris­ti­gen Liqui­di­täts­be­darfs“ per Rechts­ver­ord­nung erfol­gen. Der Bundes­tag soll eine solche Verord­nung aber nachträg­lich ändern können.

Erhöhung des Pflege­gel­des

Insge­samt ist die Pflege­si­tua­tion in Deutsch­land desas­trös. Gleich­zei­tig ist in der neuen Pflege­re­form geplant, das Pflege­geld zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent anzuhe­ben. Von der höheren Auszah­lung sollen Pflege­be­dürf­tige profi­tie­ren, die daheim ehren­amt­lich versorgt werden. Die Aufgabe überneh­men in der Regel Angehö­rige.

Aller­dings fällt die für 2025 geplante nächste Erhöhung des Pflege­gelds gerin­ger aus. Es soll dann um 4,5 statt wie zunächst geplant nochmals um fünf Prozent angeho­ben werden.

Auch Menschen in Pflege­hei­men sollen ab dem 1. Januar 2024 finan­zi­ell entlas­tet werden. Lauter­bachs Reform sieht vor, dass die Zuschläge von Pflege­kas­sen um fünf bis zehn Prozent­punkte erhöht und direkt an die Heime gezahlt werden, um die Eigen­be­tei­li­gung zu senken.

Die Höhe des Zuschlags leitet sich dabei von der Aufent­halts­dauer im Heim ab: Bei einer Verweil­dauer bis zu einem Jahr steigt der Zuschlag zum Beispiel von fünf auf 15 Prozent, bei einer Dauer bis zwei Jahre von 25 auf 30 Prozent.

Zuschläge für Pflege­heime: Inwie­fern werden Pflege­be­dürf­tige zukünf­tig entlas­tet?

  • Verweil­dauer bis ein Jahr: Zuschlag steigt von fünf auf 15 Prozent
  • Verweil­dauer von einem bis zwei Jahre: Steigung von 25 auf 30 Prozent
  • Verweil­dauer von zwei bis drei Jahre: Steigung von 45 auf 50 Prozent
  • Mehr als drei Jahre: Steigung von 70 auf 75 Prozent - (Quelle: Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium)

Entlas­tungs­bud­get für Vertre­tun­gen und weitere Änderun­gen

Wider Erwar­tun­gen einig­ten sich die Koali­ti­ons­part­ner außer­dem auf ein Entlas­tungs­bud­get für Pflege­be­dürf­tige.

Zuvor war die Regelung aus der Reform gestri­chen, nun ist es doch Teil des Geset­zes. Lauter­bach zufolge soll es bei der Finan­zie­rung von Pflege­er­satz helfen, wenn die zustän­di­gen Pfleger nicht arbei­ten können. Zunächst erhal­ten ab dem 1. Januar ledig­lich Eltern mit pflege­be­dürf­ti­gen Kindern ein Budget von 3.386 Euro. Ab 2025 soll es dann für alle Betrof­fe­nen gelten und 3.539 Euro betra­gen.

Die neue Pflege­re­form beinhal­tet weitere Änderun­gen, die zum Beispiel eine Digita­li­sie­rung in Pflege­ein­rich­tung fördern sollen oder für jeden pflege­be­dürf­ti­gen nahen Angehö­ri­gen zehn Tage Urlaub im Jahr ermög­li­chen soll, für die bis zu 90 Prozent des Netto­ge­halts gezahlt werden sollen.

Neue Pflege­re­form stößt auf Kritik in der Opposi­tion

In der Opposi­tion und auch ander­wei­tig stößt die Reform vom Lauter­bach auf Kritik. Verbrau­cher­schüt­zer haben die am Freitag (26. Mai) im Bundes­tag zur Abstim­mung anste­hende Pflege­re­form als unzurei­chend kriti­siert. Laut der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band (VZBV) enthalte das Geset­zes­pa­ket „zu wenig Entlas­tung“ und „zu viel Bürokra­tie“.

Es habe demnach zwar einige Verbes­se­run­gen gegeben, „aus Sicht Pflege­be­dürf­ti­ger und ihrer Angehö­ri­gen bleibt das Gesamt­pa­ket aber eine Enttäu­schung“. Bayerns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek (CSU) kriti­sierte in München, dass das Pflege­sys­tem nicht mit Steuer­mit­teln stabi­li­siert werde.

Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach vertei­digte unter­des­sen seine Reform und betonte, dass mit dem Geset­zes­pa­ket deutli­che Verbes­se­run­gen für pflegende Angehö­rige einher­ge­hen würden.

„In einer mensch­li­chen Gesell­schaft muss uns die Pflege Hochbe­tag­ter mehr wert sein“, sagte er auf einer Presse­kon­fe­renz Anfang April. Man müsse sich glück­lich schät­zen, dass sich so viele Angehö­rige der Pflege widme­ten.

Von insge­samt rund fünf Millio­nen Pflege­be­dürf­ti­gen in Deutsch­land werden zur Zeit fast vier Fünftel zu Hause versorgt.

Quellen: BPA, BMG