Pflegereform
Anhörung im Gesund­heits­aus­schuss zur Pflege­re­form.

Vertre­ter von Spitzen­ver­bän­den im Gesund­heits­we­sen haben die Gelegen­heit genutzt und übten im Rahmen einer Anhörung des Gesund­heits­aus­schus­ses im Bundes­tag Anfang Mai deutli­che Kritik an den Plänen für eine neue Pflege­re­form. Mehrere Gesund­heits­exper­ten hatten zudem im Vorfeld bereits schrift­lich Stellung bezogen und noch weite­ren Reform­be­darf angemahnt.

Konkret ging es in der Anhörung um den Entwurf eines „Geset­zes zur Unter­stüt­zung und Entlas­tung in der Pflege“ (Pflege­un­ter­stüt­zungs- und ‑entlas­tungs­ge­setz, PUEG) aus der Feder des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums. Der Entwurf ist identisch mit dem mit dem gleich­lau­ten­den Gesetz­ent­wurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Druck­sa­che 20/6544).

Pflege­re­form soll Stabi­li­tät und Entlas­tung bringen

Mit der geplan­ten Pflege­re­form sollen nach den Plänen der Verfas­ser die Einnah­men der sozia­len Pflege­ver­si­che­rung stabi­li­siert werden. Der Gesetz­ent­wurf sieht hierzu eine Anhebung des Pflege­bei­trags um 0,35 Punkte auf 3,4 Prozent vor.

Weiter­hin soll der Pflege­bei­trags­satz nach der Zahl der Kinder weiter ausdif­fe­ren­ziert werden: Während der Gesetz­ent­wurf eine Anhebung des Kinder­lo­sen­zu­schlags auf 0,6 vorsieht, sollen Familien ab zwei Kindern von einem Abschlag in Höhe von 0,25 Beitrags­satz­punk­ten für jedes Kind bis zur Vollendung des 25. Lebens­jah­res profi­tie­ren können. Damit kommt der Gesetz­ge­ber einer Forde­rung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts nach, die aus dessen Entschei­dung vom 7. April 2022 resul­tiert.

Als Stich­tag für die beiden vorge­nann­ten Regelung der 1. Juli 2023 vorge­se­hen.

Des Weite­ren sieht der Gesetz­ent­wurf zum Jahres­be­ginn 2024 eine Anhebung des Pflege­gel­des und der ambulan­ten Sachleis­tun­gen um jeweils fünf Prozent sowie eine gestaf­felte Steige­rung der Zuschläge der Pflege­kas­sen an die Pflege­be­dürf­ti­gen in vollsta­tio­nä­ren Pflege­ein­rich­tun­gen vor.

Gesund­heits­exper­ten: „notwen­dige Refor­men nicht angepackt“

Nach Ansicht des Sozial­ver­ban­des Deutsch­land bleibt der vorge­legte Gesetz­ent­wurf weit hinter den tatsäch­li­chen Notwen­dig­kei­ten zurück. Trotz der angespann­ten Situa­tion in der Langzeit­pflege beschränke sich der Entwurf nur auf kurzfris­tig wirkende Vorschläge. Grund­le­gende Lösun­gen zur langfris­ti­gen Stabi­li­sie­rung der pflege­ri­schen Versor­gung würden vertagt, so der Verband.

Dass notwen­dige Refor­men nicht angepackt werden würden, kriti­sierte auch der Deutsche Pflege­rat. Damit drohe der Zusam­men­bruch der Versor­gungs­struk­tu­ren, da die Akteure ihren Auftrag nicht sicher­stel­len könnten. Die Anhebung der Beiträge und die gerin­gen Anpas­sun­gen der Leistun­gen seien keine langfris­ti­gen Lösun­gen, um den Heraus­for­de­run­gen in der pflege­ri­schen Versor­gung entge­gen­zu­tre­ten.

Ähnlich argumen­tierte die Inter­es­sen­ver­tre­tung „wir pflegen!“. Diese beklagte, dass etliche wichtige Vorha­ben nicht berück­sich­tigt worden seien, so etwa die Finan­zie­rung versi­che­rungs­frem­der Leistun­gen über Steuern. Die pflege­ri­sche Infra­struk­tur weise gravie­rende Lücken auf. In der Folge würden gesetz­li­che Leistungs­an­sprü­che nicht in Anspruch genom­men werden. Weiter­hin forderte der Inter­es­sen­ver­band die Veran­ke­rung eines Rechts­an­spruchs auf Tages­pflege.

Die Deutsche Alzhei­mer Gesell­schaft mahnte eine große System­re­form an: Schon heute müssten Familien große Abstri­che in der Versor­gung hinneh­men, weil die Kosten einer am Bedarf orien­tier­ten Versor­gung explo­dier­ten. Aus Sicht der Gesell­schaft sei deshalb eine sofor­tige Dynami­sie­rung der Leistun­gen nötig.

Carola Reimann kriti­serte, mit dem Entwurf würden keine Initia­ti­ven ergrif­fen, mit denen Poten­ziale zum Erhalt und zur Förde­rung der Selbst­stän­dig­keit und Fähig­kei­ten der Pflege­be­dürf­ti­gen gestärkt werden könnten, um Pflege­be­dürf­tig­keit hinaus­zu­zö­gern. Die Vorstands­vor­sit­zende des AOK-Bundes­ver­ban­des betonte in der Anhörung: „Die Langzeit­pflege ist eine der größten gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Aufga­ben, die wir haben.“

Eine Video der Sitzung können Sie hier sehen.

Pflege­re­form „verdient den Namen nicht“

Scharfe Kritik kam auch aus Richtung der Arbei­ter­wohl­fahrt (AWO). „Diese ‚Reform‘ verdient den Namen nicht. Wir warnen seit Monaten davor, dass sie die Probleme der Pflege in Deutsch­land nicht einmal im Ansatz zu lösen vermag. Das Behar­ren auf unzurei­chen­den Konzep­ten zeigt, was dieser Regie­rung Pflege wert ist: Mit diesem Gesetz lässt die Koali­tion pflege­be­dürf­tige Menschen und deren An- und Zugehö­rige genauso im Regen stehen wie die beruf­lich Pflegen­den“, erklärte AWO-Präsi­den­tin Kathrin Sonnen­holz­ner.

Aus Sicht der Caritas besteht der vorge­legte Gesetz­ent­wurf nur aus isolierte Einzel­maß­nah­men. Zwar seien einige davon durch­aus begrü­ßens­wert, so der Verband. Insge­samt stellen diese jedoch keine ganzheit­li­che System­ver­bes­se­rung dar, die von einer Pflege­re­form zu erwar­ten wären, erkläre die Caritas auf seiner Webseite. Und: „Die Versor­gungs­si­cher­heit wird durch diese Reform nicht verbes­sert.“

Abstim­mung wird in Kürze erwar­tet

Die breite Enttäu­schung über die bishe­ri­gen Reform­pläne scheint für neue Bewegung bei den politisch Verant­wort­li­chen zu sorgen. Nach Berich­ten des Bayeri­schen Rundfunks sollen die Koali­ti­ons­part­ner inten­siv hinter verschlos­se­nen Türen über Nachbes­se­run­gen bei der Pflege­re­form verhan­deln.

Bleibt es beim der derzei­ti­gen Zeitplan, wird der Bundes­tag schon am Freitag, dem 26. Mai 2023, über die gleich­lau­ten­den Entwürfe von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Bundes­re­gie­rung zum „Pflege­un­ter­stüt­zungs- und ‑entlas­tungs­ge­setz“ beraten. Hierfür sind rund 80 Minuten angesetzt.

Quelle: Deutscher Bundes­tag, Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium