Zum 1.1.2015 wurde im Rahmen das erste Pflegestärkungsgesetz I eingefürht, das unter anderem die Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge sowie die Ausweitung von Pflegeleistungen beinhaltet. In den darauf folgenden Jahren sind jeweils das Pflegestärkungsgesetz II und III in Kraft getreten.
Seither gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und Maßnahmen zur Stärkung der Kommunen in der Pflege wurden ergriffen. Doch wie kommt diese umfassende Pflegereform bei pflegenden Angehörigen tatsächlich an? Dieser Frage hat sich das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) gewidmet und eine repräsentative Befragung unter mehr als 900 informell Pflegenden zwischen 40 und 85 Jahren durchgeführt.
Fehlendes Wissen über Leistungsansprüche
Deutschlandweit gibt es rund 4,7 Millionen pflegende Angehörige. 90 Prozent der Befragten weiß von der Pflegereform, aber offenbar wurden Leistungsausweitungen nicht in vollem Umfang wahrgenommen. Beispielsweise stehen jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad, der zuhause gepflegt wird, ein neuer monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung, tatsächlich in Anspruch genommen wurde dieser laut 70 Prozent der Befragten jedoch nicht.
Ein Grund dafür, dass die Leistungen nur in geringem Maße beansprucht werden, könnte in fehlendem Wissen über die Möglichkeiten liegen – schließlich fühlen sich 44 Prozent der Befragten nicht gut über ihre Ansprüche informiert.
Von denjenigen, die alle Pflegestärkungsgesetze miterlebt haben, da sie bereits seit mindestens 2014 pflegen, nimmt gut jeder Vierte (26 Prozent) Verbesserungen wahr, auch in Bezug auf die Möglichkeit Auszeiten von der Pflege nehmen zu können.
25 Prozent von denen, die vor 2017 gepflegt haben, nutzen seither mehr Angebote wie beispielsweise Alltagsbegleitungen. Auch wenn insgesamt seitens der pflegenden Angehörigen von Verbesserungen gesprochen werden, so kommen die Leistungsangebote noch nicht in erhofftem Maße an, sagt Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. „Dabei spielt sicher auch eine Rolle, dass die nötigen Angebote wie zum Beispiel Tagespflegeeinrichtungen, nicht überall in ausreichendem Umfang vorhanden sind“, so Suhr weiter.
Anspruch auf Pflegeberatung und Pflegeschulung
Abhilfe können Pflegeberatungen und Pflegeschulungen verschaffen – darauf haben pflegende Angehörige kostenlosen Anspruch. Doch auch das wissen offenbar die wenigsten. Weniger als die Hälfte der Befragten (42 Prozentt) haben die Pflegeberatung genutzt und nur 8 Prozent besuchten einen kostenlosen Pflegekurs.
„Das ist mit Sicherheit viel zu wenig, gerade angesichts der besonderen gesundheitlichen Belastungen, denen pflegende Angehörige oft ausgesetzt sind“, sagt Suhr. Orientierung bietet eine Datenbank des ZQP, in der zahlreiche nicht kommerzielle Beratungsangebote deutschlandweit aufgerufen werden können.
Quelle: ZQP