Zum 1.1.2015 wurde im Rahmen das erste Pflege­stär­kungs­ge­setz I einge­fürht, das unter anderem die Anhebung der Pflege­ver­si­che­rungs­bei­träge sowie die Auswei­tung von Pflege­leis­tun­gen beinhal­tet. In den darauf folgen­den Jahren sind jeweils das Pflege­stär­kungs­ge­setz II und III in Kraft getre­ten.

Seither gilt ein neuer Pflege­be­dürf­tig­keits­be­griff und Maßnah­men zur Stärkung der Kommu­nen in der Pflege wurden ergrif­fen. Doch wie kommt diese umfas­sende Pflege­re­form bei pflegen­den Angehö­ri­gen tatsäch­lich an? Dieser Frage hat sich das Zentrum für Quali­tät in der Pflege (ZQP) gewid­met und eine reprä­sen­ta­tive Befra­gung unter mehr als 900 infor­mell Pflegen­den zwischen 40 und 85 Jahren durch­ge­führt.

Fehlen­des Wissen über Leistungs­an­sprü­che

Deutsch­land­weit gibt es rund 4,7 Millio­nen pflegende Angehö­rige. 90 Prozent der Befrag­ten weiß von der Pflege­re­form, aber offen­bar wurden Leistungs­aus­wei­tun­gen nicht in vollem Umfang wahrge­nom­men. Beispiels­weise stehen jedem Pflege­be­dürf­ti­gen mit einem Pflege­grad, der zuhause gepflegt wird, ein neuer monat­li­cher Entlas­tungs­be­trag von 125 Euro zur Verfü­gung, tatsäch­lich in Anspruch genom­men wurde dieser laut 70 Prozent der Befrag­ten jedoch nicht.

Ein Grund dafür, dass die Leistun­gen nur in gerin­gem Maße beansprucht werden, könnte in fehlen­dem Wissen über die Möglich­kei­ten liegen – schließ­lich fühlen sich 44 Prozent der Befrag­ten nicht gut über ihre Ansprü­che infor­miert.

Von denje­ni­gen, die alle Pflege­stär­kungs­ge­setze miter­lebt haben, da sie bereits seit mindes­tens 2014 pflegen, nimmt gut jeder Vierte (26 Prozent) Verbes­se­run­gen wahr, auch in Bezug auf die Möglich­keit Auszei­ten von der Pflege nehmen zu können.

25 Prozent von denen, die vor 2017 gepflegt haben, nutzen seither mehr Angebote wie beispiels­weise Alltags­be­glei­tun­gen. Auch wenn insge­samt seitens der pflegen­den Angehö­ri­gen von Verbes­se­run­gen gespro­chen werden, so kommen die Leistungs­an­ge­bote noch nicht in erhoff­tem Maße an, sagt Ralf Suhr, Vorstands­vor­sit­zen­der des ZQP. „Dabei spielt sicher auch eine Rolle, dass die nötigen Angebote wie zum Beispiel Tages­pfle­ge­ein­rich­tun­gen, nicht überall in ausrei­chen­dem Umfang vorhan­den sind“, so Suhr weiter.

Anspruch auf Pflege­be­ra­tung und Pflege­schu­lung

Abhilfe können Pflege­be­ra­tun­gen und Pflege­schu­lun­gen verschaf­fen – darauf haben pflegende Angehö­rige kosten­lo­sen Anspruch. Doch auch das wissen offen­bar die wenigs­ten. Weniger als die Hälfte der Befrag­ten (42 Prozentt) haben die Pflege­be­ra­tung genutzt und nur 8 Prozent besuch­ten einen kosten­lo­sen Pflege­kurs.

„Das ist mit Sicher­heit viel zu wenig, gerade angesichts der beson­de­ren gesund­heit­li­chen Belas­tun­gen, denen pflegende Angehö­rige oft ausge­setzt sind“, sagt Suhr. Orien­tie­rung bietet eine Daten­bank des ZQP, in der zahlrei­che nicht kommer­zi­elle Beratungs­an­ge­bote deutsch­land­weit aufge­ru­fen werden können.

Quelle: ZQP