„Die Einführung von Personalbemessungsinstrumenten und die ersten Ansätze im Rahmen einer umfassenden tariforientierten Bezahlung werden verpuffen, wenn nicht umfassende weitere Maßnahmen gesetzlich verankert und zügig umgesetzt werden“, sagte Vorgler in ihrem Ausblick auf das Jahr 2023.
Nötig sei „eine konkrete Visionsentwicklung für ein neues Gesundheitswesen unter Beachtung der maßgeblichen Funktion und der Kompetenzen der beruflich Pflegenden“. Das sei gemeinsam zu entwickeln von Politik, DPR und seinen Mitgliedsverbänden.
Wichtig erscheint Vogler, dass Pflegefachpersonen in die sie betreffenden Selbstverwaltungsstrukturen einbezogen werden.
Pflegerat: Kammern in allen Ländern
Für die DPR-Präsidentin geht das bis hin zur Bildung von Pflegekammern in allen Bundesländern. Auch seien beruflich Pflegenden gleichberechtigt in die Telematikinfrastruktur aufzunehmen. Beides bedürfe der Unterstützung der Politik.
Vogler sieht aber noch viele weitere Baustellen, die die Politik dringend anzugehen habe in diesem Jahr.
Diese Themen sind ihr die wichtigsten:
- Um bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen, müsse die Politik gesetzliche Rahmenbedingungen definieren, z. B. in Form von Steuerbefreiung aller Zuschläge oder der Reduzierung des Lohnsteuersatzes für beruflich Pflegende.
- Digitalisierung und Entbürokratisierung seien stärker als bisher anzugehen.
- Eine Mitwirkungsmöglichkeit im Gemeinsamen Bundesausschuss sei zu forcieren.
- Beruflich Pflegende benötigten mehr Kompetenzen und mehr Handlungsautonomie. Entsprechend sei das Heilberufegesetz anzupassen.
- Hochschulplätze für Bachelor und Masterstudiengänge in der Pflege ausbauen und Pflegestudierende finanziell unterstützen.
- Die Ausbildung zur Pflegeassistenz seien auf 2 Jahre zu reduzieren, um Engpässe in diesem Bereich abzufedern.
- Generell seien mehr Plätze sowie mehr Pädagoginnen und Pädagogen für die Pflegeausbildung erforderlich.
- Etablierung einer bundesweit einheitlichen Bildungsstruktur für Pflege.
Die stationäre Langzeitpflege benötige „volle politische Unterstützung“ bei der Umsetzung des bundeseinheitlichen Personalbemessungssystems.
Die zum 1. Juli 2023 gesetzlich vorgesehene Umsetzung von nur 40 Prozent des notwendigen Personals reiche bei weitem nicht, so Voglers zentrale Kritik. Zügig müssten weitere Umsetzungsschritte folgen.
Für die ambulante Pflege seien neue Strukturen der Versorgung und Finanzierung zu entwickeln. Im Krankenhaus seien die PPR 2.0 und die Kinder-PPR 2.0 eindeutig geregelt.
Das Thema Personalbedarfsermittlung könne jetzt in die richtige Richtung gehen. Zeichen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gelte es im Jahr 2023 deutlich weiterzuentwickeln. Vogler deutlich: „Der Zeitplan muss eingehalten werden!“
Quelle: DPR