Seit Juli 2019 ist es offiziell: Im März 2020 tritt das Gesetz zur Impfpflicht gegen Masern in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass ab Juli 2021 Kinder und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, sowie Beschäftigte im medizinischen Bereich und gemeinschaftlichen Einrichtungen gegen Masern geimpft werden müssen. Das Thema „Impfung“ wird in der Gesellschaft sehr gespalten betrachtet. In der Pflege- und Gesundheitsbranche wird allerdings empfohlen, sich impfen zu lassen.
Das sind die Argumente der Impfgegner – Was ist dran?
Dass Impfungen zu hohe Risiken bergen, ist heutzutage in vieler Munde. Die Kritik bezieht sich häufig auf die potenziellen Nachwirkungen, die eine Impfung nach sich ziehen kann. Impfgegner warnen häufig vor auftretenden Impfreaktionen und Krankheiten. Dabei sind Reaktionen auf eine Impfung in Form von leichtem Fieber oder Hautrötungen nur von kurzer Dauer und bilden sich danach zurück. Sie sind deshalb harmlos. Impfreaktionen sind jedoch der Beweis dafür, dass das Immunsystem zum Arbeiten angeregt wurde.
Das Argument, die Grippeimpfung rufe die Krankheit hervor, gegen die eigentlich vorgebeugt werden soll, ist ebenfalls unbegründet. Eine Grippeimpfung schützt natürlich nicht zu 100 Prozent, sie ist jedoch nicht der Auslöser, sollte sich der Patient nach der Impfung mit einer Grippe infizieren. Im seltensten Fall tritt bei der Schluckimpfung gegen Kinderlähmung diese nach der Impfung auf. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO beträgt die Wahrscheinlichkeit in diesem Fall circa 1 zu 3.000.000. Auch der Fall des absoluten Impf-GAUs, bei dem der Geimpfte lebenslange bleibende Schäden davonträgt sind äußerst unwahrscheinlich.
Heutzutage sind alle Impfstoffe ausreichend geprüft und sicher. Nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts konnte keine der zahlreichen Studien zu Impfstoffen eine gefährliche Wirkung wirklich feststellen. Es gibt demnach keine Belege für die Befürchtungen zahlreicher Menschen. Schadensfälle nach eine Impfung bleiben die absolute Ausnahme.
Impfung empfohlen – auch gegen Grippe!
Nirgends ist die Infektionsgefahr einer Grippeerkrankung höher als in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Da in Deutschland keine Impfpflicht gilt, besteht selbstverständlich auch für das Gesundheitspersonal kein Muss, sich einer Impfung zu unterziehen. § 23a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) besagt jedoch:
„Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus erheben, verarbeiten oder nutzen, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.“
Der Grund dafür liegt beim Prinzip des Organisationsverschuldens im Sinne des § 823 BGB. Stellt der Arbeitgeber wissend einen ungeimpften Mitarbeiter ein, obwohl für den Arbeitsbereich eine Impfpflicht vorgegeben ist, so kann sich dies als schadensersatzbewährte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht darstellen. Sowohl das Robert Koch-Institut (RKI), als auch die Ständige Impfkommision (STIKO) empfehlen Pflegekräften, sich – auch zum Schutze Dritter – impfen zu lassen.
Zusammengefasst: Das sind die Pros zur Impfung:
- Verantwortung gegenüber den meist geschwächten Patienten, Verminderung der Ansteckungsgefahr für Dritte
- Wer sich impfen lässt, trägt keine Haftung für die Übertragung von Krankheiten
- Eine Versetzung (oder im schlimmsten Fall eine Kündigung) kann vermieden werden
Wichtig: Die essenziellsten Impfungen für Pflegekräfte hat das Robert Koch-Institut im Epidemiologischen Bulletin Nummer 34 vom 23. Augst 2018 herausgegeben. Diese lauten:
Diphterie, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Influenza/Grippe, Masern, Mumps, Pertussis, Poliomyelitis, Röteln und Varizellen.
Quelle: BR, immerda-intensivpflege.de