Die Pflegemindestlohnkommission hat erstmals Lohnuntergrenzen nicht nur wie bisher für die PflegehelferInnen, sondern auch für die examinierten Fachkräfte beschlossen. Dass dabei bloß 15 Euro pro Stunde herausgekommen sind, kommentiert die Pflegekammer Niedersachsen als einen Witz, wie auch ein Artikel der Welt berichtet.
Tatsächlich ist diese Lohnhöhe kein Witz, sondern ein Ärgernis, denn mit 2.600 Euro brutto lockt man keine neuen Fachkräfte in den Beruf und keinen der vielen Aussteiger zurück. Und man hält auch nicht jene, die überhaupt noch in der Pflege arbeiten. Allerdings müssen sich die Pflegekammern die Frage gefallen lassen, was konkret sie selbst dazu beitragen, die Situation zu verbessern. Tatsächlich waren sie bisher vor allem mit Selbstfindung und dem Problem beschäftigt, ob sie nun Beiträge von ihren Mitgliedern erheben sollen oder nicht. Auch hier stehen sie wieder nur am Rand. Wenn ihnen in dieser entscheidenden Frage nichts besseres einfällt, als Tarifverträge herbeizurufen, statt sich einmal mutig und lautstark vor die Zentralen der Krankenkassen zu stellen und höhere Vergütungen für die Leistungen der Behandlungspflege zu fordern, aus denen die Pflegedienste dann höhere Löhne finanzieren können, darf man sich solche Kammern getrost sparen.
Der Beschluss der Kommission ist nicht das starke Signal, auf das die Pflege wartet. Aber er ist in einer bestehenden Verhandlungswirklichkeit, in der bisher noch fast ausschließlich die Kassen den Takt vorgeben, immerhin vernünftig. Mit Tarifverträgen allein kommt man in der ambulanten Pflege nicht weiter. Bundesweit arbeiten durchschnittlich jeweils so wenige Beschäftigte pro Pflegedienst, dass es kaum gewerkschaftliche Präsenz gibt.
Hier müssen deshalb neue Wege gegangen werden, die zum Beispiel die noch zu enge Bindung des § 132a Absatz 4 SGB V an Tarifverträge erweitern. Kommt nämlich nicht rasch deutlich mehr Geld bei den ambulanten Fachkräften an, finden die neuen Vorbehaltstätigkeiten nach dem Pflegeberufegesetz bald nur noch im Krankenhaus statt.